Laut Ruhestandsversetzung zum 31.12.2007 ,wurde eine Nachuntersuchung alle 2 Jahre vorgeben bis zur Vollendung des 55. Lebensjahr!Will man das 5 Wochen (21.10.2007) vor dem eigentlichen Begutachtungstermin 30.11.2007 bereits unterschriebene Gutachten einfach nicht mehr bearbeiten?
Weitere Infos:
Trotz Internetüberwachung keine Nachuntersuchung?
Arbeitsverweigerung durch hessische Polizeiärzte?
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24.12.2014 – Paukenschlag im Lande Hessen? Auch nach sieben Jahren erfolgte keine Nachuntersuchung, obwohl seit 20.12.2007 alle 2 Jahre eine …
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