Kündigung unwirksam: Arbeitnehmer müssen Briefkasten am Sonntag grundsätzlich nicht überprüfen
kostenlose-urteile.de – vor 17 Stunden
Wirft der Arbeitgeber ein Kündigungsschreiben sonntags in den Briefkasten einer Mitarbeiterin ein, gilt das Schreiben erst am nächsten …
www.google.de