Unternehmenssanktionen: Barley will "zeitnah" Gesetzentwurf vorlegen

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesjustizministerium will in Kürze seine Arbeiten am Gesetzentwurf für ein neues "Sanktionsrecht für Unternehmen" abschließen. Der Entwurf solle "zeitnah" vorgelegt werden, derzeit liefen aber noch fachliche Arbeiten, teilte das Ministerium von Ressortchefin Katarina Barley (SPD) auf Anfrage des "Handelsblatts" (Mittwochsausgabe) mit. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD festgelegt, ein neue Unternehmenssanktionsrecht zu schaffen.

Angesichts von Skandalen wie den Abgasmanipulationen oder den Cum-Ex-Geschäften sollen Straftaten künftig nicht nur individuell geahndet werden. Für Fälle, in denen etwa Betrug oder Korruption mit System erfolgen, sollen Unternehmen selbst belangt werden können. Es drohen dann Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes. Die Wirtschaft legt besonderen Wert auf Strafrabatte. "Richtig wäre, ein mögliches Bußgeld zu mindern, wenn Unternehmen etwa durch umfangreiche Compliance-Maßnahmen alles ihnen Mögliche unternommen haben, um rechtswidrige Handlungen aus dem Unternehmen heraus zu vermeiden", sagte der Chefjustiziar des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Stephan Wernicke, dem "Handelsblatt". Grundsätzlichen Zuspruch findet der Plan des Ministeriums, einen Rechtsrahmen für sogenannte "Internal Investigations" zu schaffen, damit Unternehmen künftig selbst interne Ermittlungen in ihrem Bereich durchführen können. Eine Regelung der gerichtlichen Verwertung von internen Untersuchungsergebnissen sei überfällig, sagte Wernicke. Die Grünen-Rechtspolitikerin Manuela Rottmann mahnte Barley zur Eile. Ein Gesetzentwurf sei überfällig. "Wer fairen Wettbewerb will, muss Foulspieler vom Platz stellen", sagte Rottmann dem "Handelsblatt". Deutschland drohe hier den Anschluss an Rechtsordnungen anderer Länder zu verlieren. "Das ist schlecht für den Wirtschafts- und für den Rechtsstandort Deutschland", so Rottmann.