Petition an den Hessischen Landtag wird nach über 4
Jahren beantwortet!
Strafanzeige wurde am 31.07.2009 gestellt!
Begutachtungstermin: 30.11.2007
ausgestellt und unterschrieben: 06.12.2007
Begutachtungstermin: 30.11.2007
ausgestellt und unterschrieben: 06.12.2007
Fax vom: 16.12.2007
gesehen gezeichnet: 21.12.2007
Begutachtungstermin: 30.11.2007
ausgestellt und unterschrieben: 06.12.2007
gesehen gezeichnet: 21.10.2007
Begutachtungstermin: 30.11.2007
ausgestellt und unterschrieben: 06.12.2007
gesehen gezeichnet: 21.12.2007
Faxstempel fehlt wie bei “B”
Beurteilungstermin: 30.11.2007
ausgestellt und unterschrieben: 06.12.2007
gesehen gezeichnet: nichts
Beurteilungstermin: 30.11.2007
ausgestellt und unterschrieben: 06.12.2007
gesehen gezeichnet: 21.12.2007/21.10.2007
Zusammenfassung:
Zum Begutachtungstermin: 30.11.2007 gibt es 5 unterschiedliche Deckblätter des Gutachten das immer am 06.12.2007 ausgestellt wurde und zu 2 verschiedenen Tagen als Fax versendet wurde und zwar am (14.12.2007 und 16.12.2007)
und einmal am 21.10.2007 und einmal am 21.12.2007 von Dr. L. gegengezeichnet wurde!
Dazu kommen noch 2 Beurteilungsbogen vom Begutachtungstermin: 30.11.2007 die
einmal am 06.12.2007 und am 19.12.2007 unterzeichnet wurden und am 21.10.2007/21.12.2007 gegengezeichnet wurden!
Somit gibt es zu einem Begutachtungs-termin vom 30.11.2007, 7 verschiedene Ausführungen in Bezug auf Unterschriften, Datum und Diagnosen!
2 Gleiche Gutachten an einem Tag von Dr. N. in Mühlheim vom 30.11.2007 mit Ausstellungs-datum (06.12.2007) nur die Diagnosen-Ergebnisse sind unterschiedlich:
– eingeschränkt Polizeidiensttauglich
– Polizeidienstuntauglich
Seite: 1
Seite: 2
Seite: 3
Seite 1 bis 3 wurde nicht doppelt kopiert da es sich um genau die selben Seiten
handelt!
Dr. N. verwendet die Diagnose “seelisches Leiden” die angeblich in den zur Verfügung gestellten Unterlagen durch Fachärzte festgestellt wurde aber diese Diagnose wurde von keinem der vorgelegten Befunde, Gutachten, Versorgungsämter diagnostiziert!
Seite: 4.1
– eingeschränkt Polizeidiensttauglich
Seite: 4.2
– Polizei- und Verwaltungsdienstuntauglich
Diese beiden gleichen Gutachten mit den 2 verschiedenen Diagnose-Ergebnissen,
wurde dem Probanden nie durch Dr. N. eröffnet und nur die Polizeidienstuntauglich
geschriebenen wurden ausgehändigt und fehlten dadurch bei dem
Verwaltungsverfahren und Strafverfahren bis zu höchsten Instanzen in
beiden Klageverfahren!
Falschbeurkundung?
Dieser Vermerk beweist, das bei der o.g. Begutachtung vom
30.11.2007 (06.12.2007 erstellt) von Dr. N. im Jahr 2007 von
ihm nicht unterschrieben wurden!
Laut Aussage der Mitarbeiterin Frau D. , waren die Gutachten am 03.01.2008 noch nicht unterschrieben und da Dr. N. bis 14.01.2008 sich im Urlaub befand, könnten die Gutachten frühestens ab dem 15.01.2008 unterschrieben worden sein!