Beweismittel-Skandal? Beweismittel nicht berücksichtig, trotz unterschiedlicher Diagnosen, Datumangaben und Unterschriften!

Petition an den Hessischen Landtag wird nach über 4

Jahren beantwortet!


Strafanzeige wurde am 31.07.2009 gestellt!







Begutachtungstermin: 30.11.2007

ausgestellt und unterschrieben: 06.12.2007


Begutachtungstermin: 30.11.2007

ausgestellt und unterschrieben: 06.12.2007

Fax vom: 14.12.2007




Begutachtungstermin: 30.11.2007

ausgestellt und unterschrieben: 06.12.2007

Fax vom: 16.12.2007

gesehen gezeichnet: 21.12.2007

Begutachtungstermin: 30.11.2007

ausgestellt und unterschrieben: 06.12.2007

gesehen gezeichnet: 21.10.2007





Begutachtungstermin: 30.11.2007

ausgestellt und unterschrieben: 06.12.2007

gesehen gezeichnet: 21.12.2007

Faxstempel fehlt wie bei “B”





Beurteilungstermin: 30.11.2007

ausgestellt und unterschrieben: 06.12.2007

gesehen gezeichnet: nichts



Beurteilungstermin: 30.11.2007

ausgestellt und unterschrieben: 06.12.2007

gesehen gezeichnet: 21.12.2007/21.10.2007







Zusammenfassung:


Zum Begutachtungstermin: 30.11.2007 gibt es unterschiedliche Deckblätter des Gutachten das immer  am  06.12.2007  ausgestellt wurde und zu 2 verschiedenen Tagen als Fax versendet wurde und zwar am (14.12.2007 und 16.12.2007)

und einmal am 21.10.2007 und einmal am 21.12.2007 von Dr. L. gegengezeichnet wurde!


Dazu kommen noch 2 Beurteilungsbogen vom Begutachtungstermin: 30.11.2007 die

einmal am 06.12.2007 und am 19.12.2007 unterzeichnet wurden und am 21.10.2007/21.12.2007 gegengezeichnet wurden!


Somit gibt es zu einem Begutachtungs-termin vom 30.11.2007,  7 verschiedene Ausführungen in Bezug auf Unterschriften, Datum und Diagnosen! 





2 Gleiche Gutachten an einem Tag von Dr. N. in Mühlheim vom 30.11.2007 mit Ausstellungs-datum (06.12.2007) nur die Diagnosen-Ergebnisse sind unterschiedlich:

 

– eingeschränkt Polizeidiensttauglich

 

– Polizeidienstuntauglich

Seite: 1

Seite: 2

Seite: 3

Seite 1 bis 3 wurde nicht doppelt kopiert da es sich um genau die selben Seiten

handelt!

Dr. N. verwendet die Diagnose “seelisches Leiden” die angeblich in den zur Verfügung gestellten Unterlagen durch Fachärzte festgestellt wurde aber diese Diagnose wurde von keinem der vorgelegten Befunde, Gutachten, Versorgungsämter diagnostiziert!

 

Seite: 4.1

 

– eingeschränkt Polizeidiensttauglich

Seite: 4.2

 

– Polizei- und Verwaltungsdienstuntauglich

Diese beiden gleichen Gutachten mit den 2 verschiedenen Diagnose-Ergebnissen,

wurde dem Probanden nie durch Dr. N. eröffnet und nur die Polizeidienstuntauglich

geschriebenen wurden ausgehändigt und fehlten dadurch bei dem

Verwaltungsverfahren und Strafverfahren bis zu höchsten Instanzen in

beiden Klageverfahren!

 

Falschbeurkundung?


 
 

Dieser Vermerk beweist, das bei der o.g. Begutachtung vom

30.11.2007 (06.12.2007 erstellt) von Dr. N. im Jahr 2007 von

ihm nicht unterschrieben wurden!

 

Laut Aussage der Mitarbeiterin Frau D. , waren die Gutachten am 03.01.2008 noch nicht unterschrieben und da Dr. N. bis 14.01.2008 sich im Urlaub befand, könnten die Gutachten frühestens ab dem 15.01.2008  unterschrieben worden sein!