Er wurde wegen eines Vergehens nach dem Luftverkehrsgesetz angezeigt und musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro bezahlen. Außerdem wurde seine Drohne sichergestellt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal daraufhin, dass während des Oktoberfestes eine Luftraumbeschränkung über das Festgelände besteht. Diese zeitlich befristete Beschränkung schließt ein Gebiet von ca. 11 Kilometer Durchmesser ein. In der Bekanntmachung durch das Bundesministerium für Verkehr wird dieses Verbot auch für unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) ausgesprochen. Das Verbot gilt sowohl für die private als auch die gewerbliche Nutzung von Fluggeräten. Allgemein bestehende Genehmigungen haben keine Gültigkeit. Verstöße, auch fahrlässig, haben gemäß § 62 LuftVG erhebliche Sanktionen zur Folge.
Als der 63-Jährige den Grapscher daraufhin anschrie, entfernte sich dieser zunächst. Kurz darauf kehrte der 19-Jährige jedoch zurück und trat dem 63-Jährigen mit gestrecktem Bein in den Rücken, woraufhin dieser zu Boden ging.
Da der 63-Jährige dabei auf die 57-Jährige fiel, ging diese ebenfalls zu Boden. Beide zogen sich Prellungen und Schürfwunden zu.
Der 19-Jährige konnte in Tatortnähe von Polizeibeamten festgenommen werden. Da er ohne festen Wohnsitz in Deutschland ist, wurde er nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter im Polizeipräsidium München vorgeführt.
Daraufhin wurde der 48-Jährige festgenommen und in die Haftanstalt des Polizeipräsidiums München gebracht, da er in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat. Er wurde wegen Diebstahl und sexuellem Übergriff angezeigt.
Eine stationäre Aufnahme des 27-Jährigen in ein Krankenhaus und die anschließenden Untersuchungen ergaben keine schwereren Verletzungen.
Durch die Staatsanwaltschaft München wurde am nächsten Tag, Sonntag, 29.09.2019, die Entlassung der beiden maßgeblichen Täter verfügt.
Alle drei wurden wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt.