Unzensiert der #Wiesn-REPORT vom 26.09.2019!

 

1407. Polizeistreife verhindert Drohnenflug
Während dem Oktoberfest sind auch Einsatzkräfte der Bayerischen Bereitschaftspolizei zur Sicherheit rund um das Festgelände eingesetzt.

Am Dienstag, 24.09.2019, gegen 23:00 Uhr, fiel einer Streife der Bereitschaftspolizei auf dem Bavariaring ein Mann auf, der gerade mit Startvorbereitungen an einer Drohne beschäftigt war.

Der 31-Jährige wurde kontrolliert und auf die bestehende Luftraumbeschränkung während des Oktoberfestes hingewiesen. Der polnische Tourist zeigte sich sehr dankbar über den Hinweis dieses Verbotes und stellte sofort seine Vorbereitungen ein.

Er gab an, sich nicht über das Flugverbot informiert zu haben. Auf die Luftbilder vom Oktoberfest verzichtete er gerne.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang noch einmal daraufhin, dass während des Oktoberfestes eine Luftraumbeschränkung über das Festgelände besteht. Diese zeitlich befristete Beschränkung schließt ein Gebiet von ca. 11 Kilometer Durchmesser ein. In der Bekanntmachung durch das Bundesministerium für Verkehr wird dieses Verbot auch für unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) ausgesprochen. Das Verbot gilt sowohl für die private als auch die gewerbliche Nutzung von Fluggeräten. Allgemein bestehende Genehmigungen haben keine Gültigkeit. Verstöße, auch fahrlässig, haben gemäß § 62 LuftVG erhebliche Sanktionen zur Folge.


1408. Tourist nach exhibitionistischer Handlung festgenommen
Besucher auf dem Festgelände machten am Mittwoch, 25.09.2019, gegen 20:15 Uhr, eine Einsatzgruppe der Wiesnwache auf einen Randalierer aufmerksam.

In einer Toilettenanlage der Straße C konnten die Beamten einen 23-Jährigen antreffen, der unkontrolliert um sich urinierte. Bis auf sein T-Shirt war er dabei komplett entkleidet. Eine geordnete Kontaktaufnahme mit dem brasilianischen Touristen war nicht möglich.

Währenddessen erklärte eine anwesende Reinigungskraft, dass sich der 23-Jährige bis zum Eintreffen der Polizeistreife vor ihr an seinem Geschlechtsteil manipulierte. Die 28-jährige Reinigungskraft wollte den Auffälligen daraufhin aus dem Toilettencontainer verweisen. Er reagierte mit sexuellen Beleidigungen gegen die Angestellte.

Der Verdächtige wurde daraufhin gefesselt und zur Gewahrsamnahme auf die Wiesnwache gebracht. Da er ohne festen Wohnsitz in Deutschland ist, wurde im Rahmen der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro erhoben.

Aufgrund seines Zustandes konnte er jedoch nach Bezahlung der Sicherheitsleistung nicht entlassen werden, sondern musste in ärztliche Obhut gebracht werden.


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