Urteil: Allein Gericht trifft Entscheidung über Glaubhaftigkeit von Angaben eines Gewaltopfers

Bundessozialgericht, Urteil vom 15.12.2016
– B 9 V 3/15 R –

Aussage­psychologisches Gutachten kann für Rechtsfindung nützlich sein – Abschließende Würdigung der Tatsachen obliegt jedoch allein dem Gericht

 

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Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass einzig das Gericht selbst und nicht ein von ihm gehörter aussage­psychologischer Sachverständiger entscheidet, ob Angaben eines Gewaltopfers zur Tat relativ wahrscheinlicher sind als die Annahme, dass das von ihm Geschilderte so nicht stattgefunden habe.

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Kommentare

Eine Antwort zu „Urteil: Allein Gericht trifft Entscheidung über Glaubhaftigkeit von Angaben eines Gewaltopfers“

  1. Avatar von Igelin

    Wie viele Menschen sterben an psychiatrischen Therapien – weil die Richter deren Erfahrungen nicht glauben wollen ? Das betrifft nicht nur den Richter Schwertfeger vom OLG Jena, der von sich selbst sagte, dass er blind sei. „Erfahrungen irren nie“ Leonardo da Vinci. . .
    und da sind immer noch persönliche Interessen und Ansichten der Richter . . . und da ist immer noch die Gebundenheit der Richter an ein politisches Staatssystem, was deren sold überweist. .. und da ist immer noch die Nicht-Haftpflicht der Richter per Gesetz . . . dass sie vertrauens-unwürdig macht.