Urteil: Allein Gericht trifft Entscheidung über Glaubhaftigkeit von Angaben eines Gewaltopfers

Bundessozialgericht, Urteil vom 15.12.2016
– B 9 V 3/15 R –

Aussage­psychologisches Gutachten kann für Rechtsfindung nützlich sein – Abschließende Würdigung der Tatsachen obliegt jedoch allein dem Gericht

 

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Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass einzig das Gericht selbst und nicht ein von ihm gehörter aussage­psychologischer Sachverständiger entscheidet, ob Angaben eines Gewaltopfers zur Tat relativ wahrscheinlicher sind als die Annahme, dass das von ihm Geschilderte so nicht stattgefunden habe.

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