FOCUS Online | – vor 11 Minuten |
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Bankkunden bei falsch gebuchten Bareinzahlungen oder -auszahlungen gestärkt. Klauseln, wonach Banken auch für Fehlbuchungen Gebühren erheben dürfen, erklärte das Gericht für unwirksam.
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