Erstattungsfähigkeit von Kosten für Beauftragung eines Detekteibüros wegen Verdachts des Versicherungsbetrugs
Voraussetzung ist Beauftragung zwecks späteren Prozesses (Prozessbezogenheit)
Beauftragt eine Kfz-Haftpflichtversicherung wegen des begründeten Verdachts des versuchten Versicherungsbetrugs eine Detektei, so kann sie die dadurch entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn sich der Verdacht bestätigt und die Versicherung deshalb das Klageverfahren gewinnt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor.
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