Urteil: Er­stattungs­fähig­keit von Kosten für Beauftragung eines Detekteibüros

Er­stattungs­fähig­keit von Kosten für Beauftragung eines Detekteibüros wegen Verdachts des Ver­sicherungs­betrugs

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Voraussetzung ist Beauftragung zwecks späteren Prozesses (Prozessbezogenheit)

Beauftragt eine Kfz-Haft­pflicht­versicherung wegen des begründeten Verdachts des versuchten Ver­sicherungs­betrugs eine Detektei, so kann sie die dadurch entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn sich der Verdacht bestätigt und die Versicherung deshalb das Klageverfahren gewinnt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor.

 

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