Urteil: Fehlende Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung verletzt nicht Rechte eines Ausländers

Pflicht des Ausländers zur Erstattung der Kosten seiner Abschiebung bleibt bestehen

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.12.2016
– BVerwG 1 C 11.15 –

 

 

www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de

 

 

Ist gegen einen ausreisepflichtigen Ausländer ein Strafverfahren eingeleitet worden und noch nicht abgeschlossen, verletzt die fehlende Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung nach § 72 Abs. Aufenthaltsgesetz (AufenthG) keine eigenen Rechte des Ausländers. Das Zustimmungs­erfordernis dient vielmehr ausschließlich dem staatlichen Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung. Die fehlende Zustimmung der Staatsanwaltschaft steht daher der Pflicht des Ausländers zur Erstattung der Kosten seiner Abschiebung nicht entgegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Weiterlesen:

www.kostenlose-urteile.de

 

 

[affilinet_performance_ad size=728×90]