Urteil: Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Zusammenstoßes mit Einsatzfahrzeug der Polizei auf Seitenstreifen einer Autobahn

www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de

 

Kommt es auf dem Seitenstreifen einer Autobahn zwischen einem Pkw-Fahrer und einem Einsatzfahrzeug der Polizei zu einem Zusammenstoß, so steht dem Pkw-Fahrer grundsätzlich kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Insofern ist dem Pkw-Fahrer ein alleiniges Verschulden an der Kollision anzulasten. Unter Ausübung der Sonderrechte ist es der Polizei erlaubt den Seitenstreifen zu befahren. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.

 

Weiterlesen:

www.kostenlose-urteile.de

 

 

[affilinet_performance_ad size=728×90]