Urteil: Mieter haftet nicht für Schäden nach polizeilicher Wohnungs­durchsuchung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.12.2016
– VIII ZR 49/16 –

BGH entscheidet zur Frage der Verantwortlichkeit des Mieters für Wohnungsschäden nach Polizei-Durchsuchung

 

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Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Mieter, der in seiner Wohnung illegale Betäubungsmittel aufbewahrt, gegen seine mietvertraglichen Pflichten verstößt und inwieweit er dem Vermieter zum Ersatz von Schäden verpflichtet ist, die im Rahmen eines gegen den Mieter geführten Ermittlungs­verfahrens bei der polizeilichen Durchsuchung der Wohnung entstehen.

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