Urteil: Presse steht kein Auskunftsanspruch über Ermittlungs­verfahren gegen Mitglieder des Deutschen Bundestages zu

Deutscher Bundestag stellt als Organ der Gesetzgebung keine auskunftspflichtige Behörde im Sinne des Presserechts dar

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Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Presse kein Auskunftsanspruch gegenüber dem Deutschen Bundestag in Ermittlungs­verfahren gegen Mitglieder des Deutschen Bundestages zusteht.

 

 

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