Urteil: Samenbank muss minderjährigem Kind Auskunft über Daten des Samenspenders erteilen!

Amtsgericht Wedding, Urteil vom 27.04.2017
– 13 C 259/16 –

 

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Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung überwiegt grundrechtlich geschütztes Interessen der Samenbank

Das Amtsgericht Wedding hat die Betreiberin einer Samenbank dazu verurteilt, einem minderjährigen Kind, das durch seine rechtliche Eltern vertreten wird, Auskunft über die Identität eines Samenspenders zu geben, d.h. alle relevanten Daten wie Namen, Geburtsdatum, Personal­ausweis­nummer und Anschrift zum Zeitpunkt der Samenspende zu nennen.

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