#Urteil: #Scharia-#Polizei nochmal von vorne!

Wichtiges Urteil

 

Straubing  – Grundsätzlich gilt: Wenn sich Bürger auf der Straße bedroht fühlen, weil andere ihnen ihr Wertesystem aufzwingen wollen, gibt es nichts zu beschönigen. Dann hört der Spaß auf. Die Islamisten, ob sie nun als “Polizisten” daherkommen oder in den Innenstädten missionieren wollen, stellen den Staat vor Herausforderungen. Das BGH-Urteil zeigt jedoch, dass er Provokateuren durchaus beikommen kann. Wer unverhohlen für extremistische Ziele wirbt, dem muss Einhalt geboten werden.