Urteil: Zehn Monate auf Bewäh­rung für Staats­an­walt in Hessen!

 

 

Ein Staatsanwalt ist vom AG Frankfurt wegen einer ganzen Reihe von Straftaten zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Außerdem muss er 8.000 Euro an eine Polizeistiftung zahlen.

Das Amtsgericht (AG) Frankfurt hat einen Staatsanwalt wegen Beleidigung, Körperverletzung, Missbrauch des Notrufs und “Amtsmissbrauch” (Nötigung unter Missbrauch seiner Stellung als Amtsträger gemäß § 240 Abs. 4 Nr. 3 Strafgesetzbuch) zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt (Urt. v. 12.09.2016, Az. 4460 Js 14207/15). Zusätzlich muss er 8.000 Euro an eine Polizeistiftung zahlen. Der 38-Jährige ist seit knapp einem Jahr vom Dienst bei der Staatsanwaltschaft in Gießen suspendiert.

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