Verkehrskontrolle auf Sylt: 10 Fahrten unter Alkoholeinfluss!

Das Polizeirevier Sylt führte zusammen mit Kräften des Polizei-Autobahnrevier Nord und der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung Eutin am vergangenen Pfingstwochenende gemeinsame Verkehrskontrollen auf der Insel Sylt durch. Zielrichtung der Überprüfungen waren unter anderem Alkohol- und Drogenverstöße im Verkehr. Von Freitagmittag (26.05.2023) bis Montagmorgen (29.05.2023), führten die Einsatzkräfte mobile und stationäre Verkehrskontrollen durch. Über das Pfingstwochenende wurde im Zuständigkeitsbereich des Polizeirevier Sylt wie erwartet ein erhöhtes Verkehrsaufkommen festgestellt. Die zeitlichen Schwerpunkte wurden ab 16:00 Uhr bis in die frühen Morgenstunden gesetzt. Insgesamt wurden 1200 Fahrzeuge kontrolliert. Bei knapp 300 Verkehrsteilnehmern wurden im Zuge der Überprüfungen Atemalkohol- und mehr als 100 Urintests vorgenommen. Es wurden 24 zahlreiche Blutprobenentnahmen angeordnet. Für diesen Zweck wurde ein Arzt auf dem Polizeirevier Sylt in Bereitschaft gehalten.

Erfreulicherweise konnte bei den meisten Fahrzeugführern die Fahrtüchtigkeit bestätigt werden. Zum größten Teil stießen die Kontrollen in der Bevölkerung auf eine positive Resonanz. Es gelangten auch Erkenntnisse durch kontrollierte Verkehrsteilnehmer an die eingesetzten Beamten, dass von vielen bewusst auf das Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum, aufgrund der Kontrolldichte der Polizeikontrollen verzichtet wurde, da in den sozialen Medien der Einsatz der Polizei fleißig geteilt wurde.

Trotzdem wurden zehn Autofahrerinnen und Autofahrer im Alter von 20 bis 47 Jahren aus dem Verkehr gezogen, die mit 1,4 Promille bis 1,82 Promille ein Fahrzeug führten (§ 316 StGB). Die Führerscheine dieser Personen wurden beschlagnahmt. Vier weitere Autofahrerinnen und Autofahrer führten ihr Fahrzeug mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr (§ 24a (1) StVG) und insgesamt elf Mal wurden der Nachweis von Drogen im Urin von kontrollierten Verkehrsteilnehmern im Alter von 20 bis 39 Jahren festgestellt. Ein 19-jähriger Autofahrer geriet ebenfalls in eine Kontrolle. Er fuhr sein Auto alkoholisiert und muss als Fahranfänger in der Probezeit mit einem empfindlichen Bußgeld, Punkten im Verkehrszentralregister, der Anordnung einer Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie der Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre rechnen.

Weitere Feststellungen

2x Fahren ohne Fahrerlaubnis 4x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz 2x Verstoß gegen § 29 BtMG 1x Beleidigung § 185 StGB 1x Urkundenfälschung § 267 StGB 1x Unbefugter Gebrauch eines KFZ (§ 248b StGB)

Diverse Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden festgestellt, darunter -23 x Gurtverstöße -14 x Handyverstöße -23 x HU Verstöße -8 x Parkverstöße -1 x Rotlichtverstoß unter 1 Sekunde -1 x Verstoß Personenbeförderungsgesetz -1 x Kennzeichen falsch angebracht

Polizeidirektion Flensburg