In den letzten Tagen hatten Hundebesitzer mehrfach Teile von Hühnern im Bereich Hattersheim – Sindlingen gefunden.
Unsicher, ob es sich vielleicht wieder um Giftköder handeln könnte, wurde ein Kopf (Anhang 1) in die Praxis gebracht. Das Tier muss aus guter Haltung stammen, da es gut befiedert und sein Schnabel nicht kupiert war. Ob der Kopf absichtlich abgetrennt und illegal entsorgt oder aber das Hühnchen vielleicht Opfer eines Raubtieres wurde, ließ sich nicht eindeutig erkennen; vemutet wird aber die illegale Entsorgung, vielleicht sogar nach Diebstahl?
Untersuchung auf Vogelgrippe
Da kein Hinweis auf Gitfbeimenungen zu finden waren, sollte der Kopf zur Untersuchung auf das Vogelgrippevirus H5N8 ins Landeslabor nach Gießen geleitet werden. Nach wie vor sucht man nach wissenschaftlich eindeutigen Hinweisen, wie die Übertragungswege des H5N8 Virus im Detail sind. Hier wäre der Verdacht, dass es aus den Geflügelhaltungen raus in die Natur getragen wird, exemplarisch zu führen gewesen.
Meldung in der Praxis
Die offiziellen Aufforderungen lauten, dass man tote Vögel dem Ordnungsamt oder Veterinäramt melden solle. Wie schwierig sich das in praxi gestalltet, sollten wir die nächsten 3 Tage erfahren; der normale Bürger ist damit sicher überfordert. Weil es Samstag ist, sind normale Behörden natürlich geschlossen, man fragt also bei der Polizeistation unter der Ortsnummer nach: die verweigert die Zuständigkeit und verweist an ein anderes Revier. In diesem Revier muss zuerst der Vorgesetzte befragt werden, der sich zurück meldet, aber eine zuverlässige Aussage zu dem Vorgang erst in 5 Tagen zusichern kann. Der Kopf wird also gekühlt aufgbewahrt, nur um am Montag 10 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten niemanden mehr auf dem Veterinäramt zu erreichen. Das danach kontaktierte Ordnungsamt der Stadt hat noch nie etwas von solch einer Anfrage gehört, will sich aber mit dem Vorgesetzen beraten. Man hört nichts mehr vom Ordnungsamt. Am Dienstag gelingt es immerhin im zweiten Anlauf, jemanden vom Veterinäramt zu erreichen, nachdem eine dortige, interne Besprechung während der Öffnungszeiten beendet ist. Leider verweigert der Amtsleiter die Annahme des Kopfes mit der Begründung “das ist Quatsch“. Da das nicht ganz dem wissenschaftlichen Kenntnisstand entspricht, wird zur Absicherung dieser Aussage der Leiter des Referats Tierseuchen im Hessischen Ministerium für Uwelt, Klimaschutz ,Landwirtschaft und Verbraucherschutz angefragt, der seinem Kollegen vom Amt tatsächlich Recht gibt mit der Argumentation, “wir werden mit Proben zugemüllt“.
Fahrlässigkeit?
Das kann man sich gut vorstellen. Trotzdem ist es gerade in diesem Fall, während immer noch Sperrbezirke ausgewiesen sind, mindestens eine unverantwortliche Fahrlässigkeit der zuständigen Behörde. Damit hilft sie, die wahren Wege des Vogelgrippevirus zu verschleiern. Während die Landwirtschaft mit den in Massen gehaltenen und überzüchteten Vögeln die Wildvögel für das Seuchengeschehen verantwortlich machen will, scheint man den umgekehrten Übertragungsweg möglichst gar nicht erst nachweisen zu wollen. Immer wieder werden tote Vögel oder Kotreste aus Geflügelhaltungen in die Natur getragen. Wenn diese “Abfälle” aus einem infizierten Bestand stammen, können sie natürlich die Wildvögel infizieren. Das will man von behördlicher Seite anscheinend lieber gar nicht erst bewiesen haben… Die Wahrscheinlichkeit, dass das tote Huhn infiziert ist, ist natürlich extrem gering, Trotzdem kann es in Zeiten von Sperrbezirken und starker Restriktionen für Tierbesitzer, die ihre Vögel möglichst tiergerecht im Freien halten wollen, kein fachgerechtes Handeln sein, die Untersuchung des wahrscheinlichsten Virusträgers aller Vögel, zu verweigern.
Dazu ein paar offizielle Zahlen aus dem Bundes-Landwirtschaftsminister ium, die von der 1. Staatssektretärin des Landwirtschaftsministers C. Schmidt, Fr. Dr. M. Flachsbarth am 10.02.17 herausgegeben wurden.
Drucksache 18/10917
54 000 Tiere wurden vom November 2016 bis Januar 2017 im Zuge der Seuchenbekämpfung vorsorglich getötet, OHNE dass das Virus im Bestand nachgewiesen wurde. Die Kosten für Tötung und Desinfektion belaufen sich auf über 5,00 € für jede Pute. Es kommen noch einmal 390 000 getötete Tiere hinzu, in deren Bestand – nicht bei jedem Tier selbst – das Virus nachgewiesen wurde. In der Europäischen Union sind insgesamt 538 Nachweise von H5N8 dokumentiert. In 73 Prozen der Fälle ist der Infektionsweg unbekannt. Interessant ist die Aufteilung der verschiedenen Eintragungswege der übrigen 23 Prozent = 143 Betriebe. In 55 Fällen war es der Kontakt zum Nachbarbetrieb, 25 Infektionen entstanden durch Zukauf von Tieren und 12 Fälle durch Gerätschaften. Die Bundesregierung gesteht, dass nur in wenigen Fällen der Übertragungsweg als gesichert gilt.
Gerade noch mal die Kurve gekriegt!
Am Montagnachmittag dann der überraschende Anruf: man holt den Vogelkopf doch zu Untersuchung ab – das Ergebnis soll ca. am Freitag feststehen.