VW Skandal KBA Drohung – Anwälte verklagen die BRD im Rahmen eines Eilverfahrens!

 

Lahr  – Der VW Abgasskandal bekommt eine neue Dimension. Das Kraftfahrtbundesamt droht in den letzten Tagen Haltern des VW Amarok an, die Halterdaten an die zuständige örtliche Behörde weiterzuleiten, damit diese Maßnahmen zur Stilllegung der Fahrzeuge ergreifen kann, wenn das Fahrzeug nach der Rückrufanordnung noch nicht mit der neuen Software versehen wurde. Deshalb beantragte die im Abgasskandal führende Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft im Rahmen eines Eilverfahrens am 25.07.2017 bei dem Verwaltungsgericht Freiburg eine einstweilige Anordnung gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das KBA zu erlassen und es dem KBA zu untersagen, die Daten weiter zu geben.

Ziel dieses Antrags ist es, dem KBA vorläufig zu untersagen, die Daten des Halters an die örtliche Zulassungsbehörde weiterzugeben. Außerdem wurde beantragt, dem KBA aufzugeben, eine Übermittlungssperre in das zentrale Fahrzeugregister bei dem KBA einzutragen.

Dem Geschädigten Halter des VW Amarok ist es derzeit nicht zumutbar, dass Softwareupdate aufspielen zu lassen. Er führt ein Zivilverfahren gegen die Volkswagen AG auf Neulieferung vor dem Landgericht Freiburg. Es ist bekannt, dass das Landgericht Freiburg in einem Parallelverfahren eine Beweiserhebung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens angeordnet hat. Das Fahrzeug in diesem Verfahren ist nach Ansicht des Landgerichts Freiburg zu begutachten. Insbesondere soll ein Gutachter in dem Parallelverfahren feststellen, ob das Softwareupdate überhaupt wirkt, also ob nach dem Update die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden können und ob damit Nachteile wie z.B. ein erhöhter Spritverbrauch oder eine Minderleistung verbunden sind. Wenn das KBA durch seine Drohung den Geschädigten dazu zwingt, das Update aufspielen zu lassen, muss sich der Geschädigte vorwerfen lassen, dass eine Begutachtung nur noch schwer möglich sein wird. Im Rahmen der Begutachtung ist der Zustand vor dem Update und nach dem Update zu prüfen. Wird das Update zwangsweise aufgespielt, ist eine derartige Begutachtung nicht mehr oder nur sehr schwer möglich.

Deshalb vertritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die mehr als 35.000 Geschädigte des VW Abgasskandal vertritt und bereits mehr als 3.200 Klagen gegen VW und Händler eingereicht hat, der Ansicht, dass weder das KBA noch die örtliche Zulassungsstelle den Geschädigten dazu zwingen können während des laufenden Verfahrens vor dem Landgericht Freiburg das Softwareupdate aufspielen zu lassen. Deshalb wurde mit heutigem Datum eine einstweilige Anordnung gegen das Kraftfahrtbundesamt beantragt. Rechtsanwalt Ralph Sauer, der das Verfahren federführend führt, teilte dazu mit: “Der Dieselskandal hat nunmehr eine neue Dimension erreicht. Nachdem das KBA der Volkswagen AG genügend Zeit für die Entwicklung der Software und die Nachbesserung gegeben hat, will es offensichtlich den Geschädigten selbst diese Zeit, die sie für die Durchführung eines Gerichtsverfahrens benötigen, nicht geben. Das KBA spielt wieder einmal ein falsches Spiel auf Seiten der Industrie und stellt sich eindeutig gegen die Interessen der Geschädigten. Es ist unerträglich, wie schamlos das Kraftfahrt-Bundesamt erneut alles dafür tut, um die Geschädigten in die zweifelhaften Softwareupdates zu zwingen. Das Ziel scheint es zu sein, den letzten Widerstand der Geschädigten gegen die Industrie zu brechen und die Prozesschancen von VW gegen die Geschädigten zu verbessern, indem man die Beweismittel vernichtet. Dies kann so nicht hingenommen werden. Deshalb haben wir mit heutigem Datum einen Eilantrag bei Gericht eingereicht, weil dieses Verhalten des KBA rechtswidrig und bürgerfeindlich ist.”