Wahlrecht für Betreute – Jetzt müssen schnell taten folgen

 

Das Bundesverfassungsgericht verlangt nun vom Gesetzgeber, die Benachteiligung zu beenden und Behinderten die Wahl zu lassen. Es gibt keinen Grund, sich davor zu fürchten. Zumal die Richter nicht naiv sind: Ihnen ist sehr wohl klar, dass es Fälle gibt, in denen kein politischer Meinungsbildungsprozess möglich ist. Dann muss das Wahlrecht auch in Zukunft nicht gewährt werden. Die Koalition sollte ihren Ankündigungen, Behinderten zu ermöglichen, ihre eigene Wahl zu treffen, nun so schnell wie möglich Taten folgen lassen. Damit ihre Stimme schon bei der Europawahl zählt. Sie haben lange genug gewartet.

 

Straubinger Tagblatt