Ein politischer Paukenschlag erschüttert die hessische Landespolitik. Was als technische Reform verkauft wurde, entpuppt sich nun als handfester Wahlskandal. Die schwarz-rote Landesregierung wollte still und leise die Spielregeln der Demokratie ändern und die Sitzverteilung in kommunalen Parlamenten neu berechnen lassen. Doch das höchste Gericht des Landes hat diesem Vorhaben eine klare Absage erteilt. Der Staatsgerichtshof kassierte die Reform und stellte unmissverständlich fest: Die Gleichheit der Wahl wurde verletzt. Damit ist der Versuch gescheitert, demokratische Grundprinzipien zugunsten politischer Interessen zu verbiegen.
Besonders brisant ist, dass vor allem kleinere Parteien und Wählergruppen durch das neue Auszählverfahren benachteiligt worden wären. Genau darauf hatte die Opposition hingewiesen – und bekam nun Recht. Während die Landesregierung von Ordnung und Stabilität sprach, sahen Juristen und Kritiker eine gezielte Verschiebung der Machtverhältnisse. Größere Parteien sollten profitieren, unbequeme Stimmen aus den kommunalen Parlamenten gedrängt werden. Der Mantel der Reform konnte nicht verbergen, dass hier an den Grundfesten fairer Wahlen gerüttelt wurde.
Der Richterspruch ist mehr als eine juristische Ohrfeige – er ist ein politisches Warnsignal. Demokratie lebt von gleichen Chancen und fairen Regeln, nicht von Rechentricks und taktischen Manövern. Der Versuch, Zersplitterung zu bekämpfen, rechtfertigt keinen Eingriff in das Wahlrecht. Viele Bürger fragen sich nun, wie weit Regierungen bereit sind zu gehen, um ihre Positionen zu sichern. Der Fall Hessen zeigt: Wachsamkeit bleibt nötig, denn selbst grundlegende demokratische Prinzipien sind offenbar nicht mehr selbstverständlich.
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