+++ Warnung vor falschen Strafbefehlen +++

In Rheinland-Pfalz ist ein 56-jähriger Mann auf einen falschen Strafbefehl reingefallen und so um mehrere hundert Euro Bargeld gebracht worden. Ende Mai erhielt der Mann per E-Mail Post von einem Anwalt. Um einen Haftbefehl abzuwenden, sollte er 600 Euro bezahlen. Der Mann wurde stutzig und rief bei der angegebenen Anwaltskanzlei an. Hier bestätige man den Inhalt der E-Mail. Um dem Ganzen mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen, erhielt der Mann nun per Mail den Auszug eines Strafbefehls, ausgestellt vom Amtsgericht Gotha mit einem Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Erfurt. Im guten Glauben überwies der 56-Jährige nun den geforderten Betrag auf ein Schweizer Bankkonto. Der Beschuldigte konnte in diesem Fall bereits ermittelt werden.

Die Polizei Erfurt gibt im Zusammenhang mit dieser Betrugsmasche folgende Hinweise:

   - Strafbefehle werden niemals per E-Mail, sondern immer per Post 
     im gelben Umschlag mit Postzustellungsurkunde übersandt
   - Strafbefehle müssen immer vollständig sein. Neben der Adresse 
     und dem Geburtsdatum des Betroffenen, sind das zur Last gelegte 
     Delikt und das verletzte Gesetz angegeben. Außerdem enthält der 
     Strafbefehl einen konkreten Tatvorwurf mit Tatort und Tatzeit
   - Strafbefehle enthalten niemals eine Zahlungsaufforderung. Erst 
     nach Fristablauf und Rechtskraft erfolgt eine separate Rechnung 
     mit der Aufforderung an die Justizzahlstelle eines Thüringer 
     Oberlandgerichts die Strafe zu zahlen.

Thüringer Polizei