Warum ist das Gesundheitsamt überlastet! So sieht die Corona-Nachverfolgung per E-Mail im Raum Mainz aus!

 

Nachdem Wir diese Information von einer Person erhalten hatten, wollten wir nicht glauben, was in dieser Kettenmail nach einer festgestellten Coronainfektion gelesen haben! Das durch die Presse täglich durch Überlastung beschriebene Gesundheitsamt übersendet an jeden Covid19-Positiven Patienten eine Mail, in der steht das alle Kontaktpersonen mit mehr als 15 min „Face to Face“ Situation ebenfalls per Mail zu informieren sind! Die Kontaktpersonen müssen sich umgehend für 10 Tage (ab dem letzten Kontakt mit dem Infizierten) in Quarantäne begeben. Nun stellt sich die Frage warum das Gesundheitsamt so überlastet ist, wenn dieses nur eine Mail verschickt und darauf hofft, dass der Empfänger alles richtig macht und alle Kontaktpersonen informiert! Mehrere Corona-Positive schilderten, das sie sich regelrecht im Stich gelassen fühlten und/oder von Kontaktpersonen wegen Mail oder Telefonnummer haben! Außer dieser Mail gab es auch keine Rückmeldung oder Kontrollen!  Wegen drei Covid19 Patienten am 17.12.2020 auf der Intensivstation wird eine ganze Region verrückt gemacht und die Gesundheitsämter sind überlastet! Auch die kreisfreie Stadt Mainz mit 210.000 Einwohner hat laut https://www.intensivregister.de/ ingesamt 18 Personen mit COVID-19 aktuell in intensivmedizinischer Behandlung bei einer Kapazität von 112 Betten!

 

Quelle: https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/kartenansichten

 

Kettenmail:

Sehr geehrte Frau …………….

Sie wurden positiv auf SARS-CoV-2 getestet.

Bitte lesen Sie diese Email Sorgfältig durch!

Hiermit übersenden wir Ihnen wichtiges Informationsmaterial zu der häuslichen Quarantäne.

Für Sie als positiv getestete Person gilt die häusliche Quarantäne vom 07.12.2020 bis voraussichtlich, einschließlich 17.12.2020.

Die Quarantäne für enge Kontaktperson der Kategorie I (nicht im häuslichen Bereich) zu Ihnen gilt für 10 Tage ab dem letzten Kontakt zu Ihnen.
Für Ihre im Haushalt lebende Familie gilt die Quarantäne für 14 Tage ab Ihrem Abstrich am 07.12.2020, also bis voraussichtlich, einschließlich 21.12.2020. Gemäß der Landesverordnung zur Absonderung vom 08.12.2020 ist es möglich, die Quarantäne auf 10 Tage zu verkürzen, wenn ein negativer SARS-CoV-Test vorliegt. Dieser Test ist am 10. Tag nach dem positiven Abstrich der infizierten Person durchzuführen. Die Quarantäne der getesteten Kontaktperson kann dann bei Vorliegen des negativen Testergebnisses sofort aufgehoben werden.

Voraussetzung für die Aufhebungen der Quarantäne ist, dass die letzten 48 Stunden vor Isolationsende symptomfrei verlaufen sind.

Für die Abfrage der täglichen Symptomkontrolle sowie Ihres Allgemeinbefindens werden Sie von unseren Amtsärzten / Amtsärztinnen telefonisch kontaktiert.
Sollte sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtern, setzen Sie sich bitte sofort mit Ihrem Hausarzt in Verbindung und informieren Sie uns, als zuständiges Gesundheitsamt.

Die Quarantäne stellt eine besondere Vorsichtsmaßnahme dar, die den wissenschaftlich abgesicherten Empfehlungen des Robert Koch-Institutes folgt. Kontaktnachverfolgung und Quarantäne sind zentraler Bestandteil der bundesweiten Strategie zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Auch wenn Ihre engen Kontaktpersonen noch keine Krankheitssymptome zeigen, möchte man für den Fall, dass sie sich angesteckt haben verhindern, dass Ihre Kontaktpersonen selbst den Erreger weitergeben. Ziel ist es hierbei die Ausbreitung des Erregers in der Bevölkerung zu verhindern bzw. die Verbreitungsdynamik durch die Unterbrechung von Infektionsketten zu verlangsamen. Da das Virus schon bei Personen, die noch keine Symptome zeigen, sehr ansteckend sein kann, ist es sehr gefährlich, wenn die Quarantäne nicht sofort angetreten wird.

Was sind die nächsten Schritte?

Bitte geben Sie im Kontaktdatenblatt für Indexpatienten alle Kontaktpersonen an, mit denen Sie beruflich sowie privat ab dem 03.12.2020 engeren Kontakt (> 15 Minuten) hatten (siehe Grafik).

Denken Sie daran, alle Personen Ihres Haushalts mit aufzuführen.

Senden Sie uns das vollständig aufgefüllte Kontaktdatenblatt bitte zeitnah an kontaktliste@mainz-bingen.de zurück.

Bitte informieren Sie diese Kontaktpersonen umgehend und leiten Sie unsere E-Mail mit den Anhängen an die betroffenen Personen weiter.

Kontaktpersonen der Kategorie I, das heißt mehr als 15 Minuten „Face to Face“ Kontakt zu Ihnen, müssen sich umgehend für 10 Tage (ab dem letzten Kontakt zu Ihnen) in Quarantäne begeben.

Sollten Sie keine Kontakte der Kategorie 1 (siehe Grafik im Anhang) und auch keine Mitbewohner haben, senden Sie diese Information bitte ebenfalls in einer kurzen E-Mail an kontaktliste@mainz-Bingen.de

Aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen, kann die Kontaktaufnahme durch uns einige Tage in Anspruch nehmen. Wir bitten um Verständnis. Wir alle arbeiten mit Hochdruck daran, jede Person zu kontaktieren. Am meisten helfen Sie uns, wenn Sie von telefonischen Rückfragen nur in dringenden Fällen Gebrauch machen.

Sollten Sie während der Isolationszeit ärztliche Hilfe benötigen, ist die Hausarztpraxis der richtige Ansprechpartner. Gleiches gilt für Ihre Kontaktpersonen. Sollten diese Symptome entwickeln, ist eine diagnostische Abklärung zu empfehlen. Bitte informieren Sie uns als zuständiges Gesundheitsamt in diesem Falle auch.

Testung von symptomfreien Kontaktpersonen innerhalb der Familie:
Gemäß der Landesverordnung zur Absonderung vom 08.12.2020 ist es möglich, die Quarantäne auf 10 Tage zu verkürzen, wenn ein negativer SARS-CoV-Test vorliegt. Dieser Test ist am 10. Tag nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person durchzuführen. Die Quarantäne der getesteten Kontaktperson kann dann bei Vorliegen des negativen Testergebnisses sofort aufgehoben werden.

Testung von asymptomatischen Kontaktpersonen:
Symptomfreie Kontaktpersonen können sich in Rheinland-Pfalz kostenfrei testen lassen. Eine Testung wird frühestens ab dem 5.-7. Tag nach dem Kontakt zur positiven Person empfohlen. Weitere Informationen und die Möglichkeit einer Terminvereinbarung finden Sie unter: https://app.testzentrum.unimedizin-mainz.de oder telefonisch unter: 06131 488 66-10. Ein negatives Testergebnis vor dem 10. Tag der Quarantäne hebt das Gesundheitsmonitoring nicht auf und ersetzt nicht die Quarantäne.
Testung von symptomatischen Kontaktpersonen:
Entwickelt eine Kontaktperson innerhalb der Quarantänezeit nach dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person eine Symptomatik muss eine weitere diagnostische Abklärung erfolgen. Die Testung symptomatischer Kontaktpersonen kann über den Hausarzt oder in den aktuellen Corona-Praxen durchgeführt werden, die unter folgenden Link abgerufen werden können: https://www.kv-rlp.de/patienten/wegweiser-coronavirus/corona-anlaufstellen/ansicht/filter/landkreis/mainz-bingen/

Angehörige oder Kontaktpersonen Ihrer Kontaktpersonen sind von den Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen im Alltag und Berufsleben derzeit nicht betroffen, da diese keinen direkten Kontakt zur infizierten Person hatten. Auch eine Testung wird für diese Personen nicht empfohlen.

Weitere Hinweise und Informationen finden Sie tagesaktuell auch auf der Homepage des Robert Koch-Instituts: www.rki.de/covid19 sowie auf unserer Homepage www.mainz-bingen.de.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind. Das gilt auch für die gegenwärtige Corona-Pandemie. Arbeitgeber und Selbstständige können den Antrag auf folgender Seite https://ifsg-online.de/index.html stellen.

Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Indexpatientenerstkontakt

Gesundheitswesen

Kreisverwaltung Mainz-Bingen