Werneck: Patient mit Messer löst Polizeieinsatz in Psychiatrie aus – Spezialeinsatzkommando macht von Schusswaffe Gebrauch

Psychiatry News

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Schweinfurt vom 11.11.2019

WERNECK, LKR. SCHWEINFURT. Ein mit einem Messer bewaffneter Patient hat am frühen Montagmorgen einen Polizeieinsatz im Bezirkskrankenhaus ausgelöst. Während des Einsatzes kam es zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch, wodurch der Mann am Bein verletzt wurde. Er kam nach einer Erstversorgung durch den Rettungsdienst zur Behandlung in ein Krankenhaus.

 

Gegen 02.20 Uhr informierte das Pflegepersonal des Bezirkskrankenhauses die Schweinfurter Polizei über einen 35-jährigen Patienten, der mit einem Messer bewaffnet in den Gängen umher laufe. Als die ersten Streifenbesatzungen eintrafen, zog sich der offenbar psychisch belastete Mann in einen Raum zurück. Er hielt sich dort alleine auf und es befanden sich keine Personen in seinem unmittelbaren Umfeld. Die Polizeibeamten sicherten daher den Bereich und forderten neben der Verhandlungsgruppe des Polizeipräsidiums Unterfranken auch ein Spezialeinsatzkommando an.

Sämtliche Versuche der Verhandlungsgruppe, die Situation kommunikativ zu lösen und den 35-Jährigen zum Aufgeben zu bewegen, schlugen fehl. Stattdessen begann der Patient, Gegenstände in dem Raum zu demolieren und sich mit dem Messer selbst zu verletzten. Zu dem polizeilichen Schusswaffengebrauch kam es, als der Mann die Glasscheibe der Zimmertür einschlug und mit dem Messer in der Hand drohend auf die Beamten des Spezialeinsatzkommandos losging. Er wurde am Bein getroffen und verletzt. Die Verletzungen des Mannes sind nicht lebensbedrohlich.

Die Ermittlungen in Zusammenhang mit dem polizeilichen Schusswaffengebrauch werden – wie in solchen Fällen üblich – vom Bayerischen Landeskriminalamt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt geführt. Darüber hinaus wurde gegen den 35-jährigen Patienten ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Sachbeschädigung eingeleitet.