Wichtiges Urteil: Polizeiverordnung über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig für unwirksam erklärt!

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Normenkontrollurteil vom heutigen Tag die Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig vom 4. Oktober 2018 für unwirksam erklärt.

 

Mit der am 5. November 2018 in Kraft getretenen Verordnung wird Passanten im Gebiet um die Eisenbahnstraße in Leipzig das Mitführen gefährlicher Gegenstände, wie z. B. Äxte, Beile, Schlagstöcke, Baseballschläger, Messer und Reizstoffsprühgeräte, aber auch sonstiger Gegenstände, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, als Hieb- oder Stoßwaffen gegen Personen oder Sachen eingesetzt zu werden, untersagt. Die Verordnung besteht neben einer am gleichen Tag erlassenen Verordnung des SMI zur Einrichtung einer Waffenverbotszone in Leipzig, mit der das Führen einer Waffe in dem Gebiet auf Grundlage des Waffenrechts verboten wird. Der Antragsteller, der sich häufig im Gebiet der Verbotszone aufhält, wendet sich nur gegen die Verordnung, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände untersagt.

Quelle: OVG Bautzen