Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.04.2017
– 2 StR 247/16 –
BGH zur Frage der Verwertbarkeit von im Zusammenhang mit sogenannten “legendierten Polizei-Kontrolle” erlangten Beweismitteln
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Durchsuchung eines Fahrzeugs nach Betäubungsmitteln zur Gefahrenabwehr ohne vorherige richterliche Anordnung zulässig ist.
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