Wiesbaden: Nur 150 Personen bei “Querdenken 611” zu dem Thema “Masken weg von unseren Kindern”

Am 27.10.2020 fand zwischen 14.00 und 16.30 Uhr eine Demonstration der Organisation “Querdenken 611” zu dem Thema “Masken weg von unseren Kindern” auf dem Luisenplatz in Wiesbaden vor dem hessischen Kultusministerium statt. An der Versammlung nahmen ca. 150 Personen teil. Seitens der Versammlungsbehörde der Stadt Wiesbaden wurden als Auflagen das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen sowie ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen Personen verschiedener Haushalte verfügt. Ein Großteil der Versammlungsteilnehmer zeigte ärztliche Atteste vor, die eine Ausnahme vom Tragen der Masken infolge medizinischer Gründe bescheinigte. Teilnehmer, die ein solches Attest nicht vorweisen konnten, hielten sich zunächst an die Auflage und legten hach Aufforderung eine Mund-Nase-Bedeckung an. Im Laufe der Versammlung wurde in mehreren Redebeiträgen die Maskentragepflicht kritisch thematisiert und aktiv dazu aufgerufen die Masken abzulegen und auch Mindestabstände nicht einzuhalten. Daraufhin nahmen mehrere Menschen die Mund-Nase-Bedeckungen vom Gesicht. Der Aufforderung die erforderlichen Masken wieder anzulegen wurde nur vereinzelt nachgekommen. Die Mindestabstände wurden ebenfalls nicht kontinuierlich eingehalten und mussten mehrfach angemahnt werden.

Am Rande der Versammlung weigerte sich eine Personengruppe ohne ärztliche Atteste eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen und wollte trotzdem an der Versammlung teilzunehmen. Eine wiederholte kommunikative Lösung mit der Polizei, der Versammlungsleiterin und auch der Versammlungsbehörde führte nur in Teilen zum Erfolg. Eine der Personen weigerte sich weiterhin den Auflagen Folge zu leisten und wurde daher von der Versammlung ausgeschlossen und aufgefordert sich zu entfernen. Da sich die Person auch nach mehrfachen Wiederholungen dieses Platzverweises nicht entfernte, wurde sie durch zwei Polizeibeamte weggeführt. Dabei wurden die beiden Polizeibeamten von zwei weiteren Versammlungsteilnehmern körperlich angegriffen. Es wurden insgesamt drei Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte in Verbindung mit versuchter Gefangenenbefreiung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Waffentrageverbot bei Versammlungen eingeleitet, da eine der Personen ein Messer mit sich führte.

Die Auseinandersetzung und die Festnahmen wurden durch viele Versammlungsteilnehmer lautstark kritisiert und gefilmt. Die Einsatzkräfte der Polizei konnten durch den Einsatz eines Laufsprecherwagens den umstehenden Versammlungsteilnehmern die Situation erklären und so die Situation wieder beruhigen, so dass die Versammlung fortgesetzt werden konnte.

Bis zum Ende musste die Einhaltung der Auflagen mehrfach angesprochen werden, da einzelne Versammlungsteilnehmer sich diesen wiederholt widersetzten.

 

Polizeipräsidium Westhessen – PvD