Wirtschaft: 17,2 Milliarden Euro Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Jahr 2017!

Eingliederungshilfe

Rollstuhl Eingliederungshilfe

 

Im Jahr 2017 wurden in Deutschland 17,2 Milliarden Euro (netto) für 
die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Sechsten 
Kapitel Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch SGB XII) ausgegeben. Wie das 
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies 
einer Steigerung um 4,4 % gegenüber 2016. 

In die Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel SGB XII flossen 3,4 
Milliarden Euro(-10,7 %) und in die Hilfe zum Lebensunterhalt nach 
dem Dritten Kapitel 1,5 Milliarden Euro (+3,8 %). Die Nettoausgaben 
für die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer 
sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen nach 
dem Fünften, Achten und Neunten Kapitel SGB XII lagen zusammen bei 
1,3 Milliarden Euro (+4,7 %).

Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Vierten Kapitel SGB XII, die vollständig aus 
Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert wurden, 
beliefen sich nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und 
Soziales im Jahr 2017 auf 6,3 Milliarden Euro (+7,0 %).

Die Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen nach dem Dritten bis 
Neunten Kapitel SBG XII betrugen im Jahr 2017 insgesamt 29,7 
Milliarden Euro (+2,9 %).

Basisdaten und lange Zeitreihen zur Statistik der Ausgaben und 
Einnahmen der Sozialhilfe nach § 121 SGB XII (ab dem Berichtsjahr 
2017 ohne Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) können 
über die Tabellen "Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe" (22111) in
der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Methodische Hinweise:

Begriffserläuterungen finden Sie im Glossar zu Sozialhilfe.

In der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem 
Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel SGB XII werden ab dem 
Berichtsjahr 2017 die Ausgaben und Einnahmen für die Leistungen der 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten 
Kapitel SGB XII nicht mehr erfasst. Hintergrund ist, dass der Bund 
die Kosten für die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung seit 2014 den Ländern vollständig erstattet. Die 
Länder liefern dafür Nachweise an das Bundesministerium für Arbeit 
und Soziales und wurden von einer zusätzlichen Datenlieferung an die 
Statistischen Ämter entlastet. In den Berichtsjahren 2015 und 2016 
erfolgte die Erfassung bereits lediglich auf Grundlage einer 
Übergangsregelung nach § 131 SGB XII.

Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere 
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des 
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell 
zu finden. 

Statistisches Bundesamt