Wohnungsnotstand: Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf enteignet erstmals Mietshaus nach Zweckentfremdungsverbotsgesetz!

Wer Mietshäuser oder Wohnungen unerlaubt leer stehen oder verfallen lässt, kann zwangsweise enteignet werden. Dies sehen sowohl das Baugesetzbuch als auch das im April 2018 in Kraft getretene Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz vor.

Nach Informationen von rbb24-Recherche macht der Bezirk Steglitz-Zehlendorf jetzt erstmals von den Möglichkeiten des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes Gebrauch. In Absprache mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung soll das seit langem unbewohnbare Mehrfamilienhaus Hindenburgdamm/Ecke Gardeschützenweg an einen Treuhänder übergeben und saniert werden. Die Sanierungskosten trägt vorerst das Land. Steglitz-Zehlendorf ist der erste Bezirk, der diesen Schritt geht.

Im Bezirk Mitte gehen die Verantwortlichen einen anderen Weg. Dort soll das Haus Kameruner/Ecke Lüderitzstraße mit den Möglichkeiten des Bundesbaugesetzes wieder für den Wohnungsmarkt verfügbar gemacht werden, wie der rbb auf Nachfrage erfuhr. Das Mietshaus befindet sich in einem sogenannten Erhaltungsgebiet. Wenn Immobilieneigentümer in diesen Gebieten ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, so können sie nach den §§ 85 und 176 des Baugesetzbuches enteignet werden. Der Bezirk Mitte sieht jetzt erstmal die “Voraussetzungen für eine Enteignung” gegeben, da der Eigentümer die Immobilie trotz Auflagen nicht saniert und vermietet hat. Der notwendige Antrag soll wird bei der dafür zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingereicht werden, die letztlich zu entscheiden hat.

 

Rundfunk Berlin-Brandenburg