#Wurzen: Bei #Auseinandersetzung #zwischen #Deutschen und #Flüchtlingen werden 2 #Deutsche #niedergemessert!

 

Auseinandersetzungen im Stadtgebiet Wurzen

Ort:      Wurzen, Dresdner Straße
Zeit:     12.01.2018, ab etwa 22.40 Uhr

Nach bisherigen Erkenntnissen kam es in der letzten Nacht im Bereich der Parkanlage am Bahnhof zu einer wohl noch rein verbal geführten Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen junger Deutscher und Ausländer, wobei sich letztere in ihre Unterkunft an der Dresdner Straße zurückzogen. In der Folge begaben sich zwei Deutsche zu diesem Wohnhaus, schlugen gegen die Haustür und beschädigten eine Scheibe. Daraufhin verließ eine kleinere Gruppe von Ausländern das Gebäude und verfolgte die beiden Deutschen, weshalb es zum neuerlichen Aufeinandertreffen mit der deutlich größeren Gruppe Deutscher (etwa 30 Personen) kam. Aufgrund deren Auftretens begaben sich die Ausländer – unter Verfolgung – zurück zur Unterkunft, welche aber kurz darauf durch wohl zwölf Anwesende/Bewohner wieder verlassen wurde, die mit Messern und Knüppeln bewaffnet waren. Dieser Personenkreis verfolgte nun seinerseits die deutsche Gruppierung und verletzte zwei Männer durch Messerstiche am Oberschenkel schwer. Zudem kam gegenüber einem Dritten offenbar auch ein Elektroschocker zum Einsatz. Im Anschluss daran stürmten dann wohl wiederum mehrere Deutsche in das Wohnhaus der Ausländer, in dessen Inneren weitere körperliche Attacken stattfanden. Die Geschehnisse ereigneten sich innerhalb einer relativ kurzen Zeitspanne und wurden unter schnellstmöglicher Zuführung weiterer Polizeikräfte unterbunden.

Die Polizeidirektion Leipzig kann gegenwärtig noch nicht sagen, welcher konkrete Anlass die Gewaltkette begründete und ob sich jene – die Abläufe und die Anzahl der Beteiligten bedingen eine gewisse Unübersichtlichkeit – tatsächlich wie oben dargestellt abspielte. Deshalb muss zur Vereinfachung leider auch auf die wenig differenzierenden Begriffe „Deutsche“ und „Ausländer“ zurückgegriffen werden. Ferner kann zum jetzigen Zeitpunkt auch noch keine Aussage getroffen werden, ob die Gewalt durch eine rassistische bzw. extremistische Motivation begleitet wurde. Gleichwohl wurde bereits veranlasst, die Ermittlungen, welche wegen § 125 a StGB (Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs) geführt werden, dem Dezernat Staatsschutz zu übertragen. Es sei aber angemerkt, die Einschätzung bezüglich einer politischen Tatmotivation immer erst im Zuge der Ermittlungen treffen zu können – sie ist nie eine (spekulative) Eingangsbedingung. (Loe)