Zoll stellt fast ½ Million Euro Bargeld im Jahr 2018 sicher!

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http://www.zoll.de
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Aufgrund von Feststellungen der Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Rosenheim konnten für das Jahr 2018 bis dato Barmittel im Wert von fast 500.000 Euro sichergestellt werden. Insgesamt ergaben sich 12 Beanstandungen, sowohl wegen Falschanmeldung von Barmitteln, als auch wegen des Verdachts der Geldwäsche. Ergibt sich der Verdacht der Geldwäsche, wird die Herkunft des Geldes in einem sogenannten Clearingverfahren bei der zuständigen Stelle des Zollfahndungsamtes ermittelt.

Im Jahr 2017 konnte die ½ Million-Euro-Grenze sogar überschritten werden. Damit belegte das HZA Rosenheim im bundesweiten Vergleich den Spitzenplatz.

Der Verkehr mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands zu anderen Mitgliedstaaten der EU wird in erster Linie durch die Kontrolleinheiten des Zolls an den Grenzen und im Landesinneren überwacht. Neben den Zollbediensteten sind auch Beamte der Bundespolizei zur Durchführung der Kontrollen befugt.

„Grundsätzlich sind bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich anzuzeigen“, erklärt Patrizia Kaiser, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim.

„Wenn Reisende mitgeführte Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel nach Aufforderung nicht oder nicht vollständig anzeigen, handeln diese ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden“, so die Pressesprecherin weiter.

So erging es letzten Dienstag einem italienischen Reisenden. Vor Beginn der Kontrolle wurde er befragt, ob er Barmittel im Gesamtwert von 10.000 EUR oder mehr mit sich führe. Dies verneinte er jedoch und teilte lediglich mit, auf dem Weg von der Slowakei nach Italien zu sein.

Aufgrund der Erfahrung und dem Gespür der Kontrollbeamten wurde der Pkw dann doch genauer unter die Lupe genommen. Dabei entdeckten die Beamten im Fahrzeug insgesamt über 13.000 EUR. Das Bargeld war in einer kleinen Tasche, sowie in der Mittelarmlehne versteckt.

Aufgrund von Falschanmeldung der Bargeldsumme von insgesamt über 13.000 EUR wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und eine Sicherheitsleistung in Höhe von rund 3.400 EUR für das zu erwartende Bußgeld und die zu erwartenden Kosten erhoben. Aufgrund der Tatsache, dass sich darüber hinaus keine Hinweise ergaben, dass das Geld aus illegalen Machenschaften stammt, konnte der Reisende mit dem restlichen Geld seine Fahrt fortsetzen.

Unter www.zoll.de bietet die deutsche Zollverwaltung Informationen zu den Bestimmungen, denen Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel bei der Einreise nach Deutschland bzw. der Ausreise aus Deutschland unterliegen.

Hauptzollamt Rosenheim


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