Zur #Diätenerhöhung in der #Corona-Krise!

Um die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge während der Corona-Krise auszusetzen, hat die AfD als erste Fraktion einen Gesetzentwurf eingebracht. Dazu der Vorsitzende der AfD, Robert Lambrou: „Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD ist eine Aufforderung an uns alle. Es ist die Aufforderung, uns in einer Ausnahmesituation angemessen zu verhalten. Die Corona-Krise hat viele Menschen in die Kurzarbeit oder in die Arbeitslosigkeit gezwungen, viele Unternehmen stehen vor der Insolvenz, viele Menschen fragen sich, ob das Geld für den nächsten Monat reichen wird. Es wäre deshalb angemessen und dem Ansehen des Parlamentes zuträglich, wenn wir dieses Jahr auf eine Diätenerhöhung verzichten.“ Vor allem für die in der Corona-Krise angeschlagene Wirtschaft sei dies ein Zeichen. „In Hessen haben fast ein Drittel aller Betriebe Kurzarbeit angemeldet, das sind mehr als 52.000 Unternehmen mit rund 700.000 Beschäftigten. Zum Vergleich: In den vergangenen 12 Jahren haben lediglich 21.000 Betriebe Anträge auf konjunkturell bedingtes Kurzarbeitergeld gestellt. Das zeigt, wie wichtig es jetzt ist, dass ein Zeichen der Verbundenheit auch aus der Politik kommt“, sagt Lambrou. „Mit unserem Gesetzentwurf zur Aussetzung der Diätenerhöhung haben wir am 15. April 2020 als AfD-Fraktion im Landtag Fakten geschaffen. Am 28. April 2020 zog dann DIE LINKE mit einem eigenen Gesetzentwurf nach. Auch die Regierungskoalition unter Einbeziehung von FDP und SPD brachte einen eigenen Gesetzentwurf ins Rennen“, so Lambrou. Hätten die anderen Parteien, eigenen Gesetzentwürfe eingebracht, wenn die AfD nicht vorangegangen wäre?“ V. i. S. d. P.: Robert Lambrou, Vorsitzender AfD-Fraktion im Hessischen Landtag