Zweifel an Anklage der Staatsanwaltschaft: Prozessbeginn zum tödlichen Schuss eines Polizisten auf einen Kollegen!

 

Zwei Tage vor dem Prozessbeginn gegen einen Polizeibeamten, der Ende November 2018 im Bonner Polizeipräsidium während einer Übungspause einen Kollegen aus Versehen erschossen hatte, tauchen neue Fragen zu den Ermittlungen auf. Wie der “Kölner Stadt-Anzeiger” (ksta.de und Dienstag-Ausgabe) berichtet, steht die Anklage an einem zentralen Punkt auf wackligen Füßen. Im Kern geht es um die unterschiedliche Bewertung des Hergangs. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der angeklagte, inzwischen aus dem Dienst geschiedene 23 Jahre alte Polizeikommissar eine rote Übungswaffe mit seiner Walther-Pistole verwechselt hat. Zum Spaß soll der Schütze die Waffe auf den Nacken seines Vordermannes gerichtet und abgedrückt haben. Um den Größenunterschied von 18 Zentimetern auszugleichen, habe der Todesschütze demnach gezielt die Pistole auf die Höhe des Halses seines Opfers gehoben. Nur so sei der nahezu waagerechte Schusskanal zu erklären, der bei der Obduktion zu Tage trat. Der Angeklagte hingegen behauptet, dass seine Dienstwaffe zur Tatzeit nicht richtig im Holster eingerastet war. Bei der Überprüfung der Pistole Walther P99 habe sich dann versehentlich der tödliche Schuss gelöst. Der Verteidiger des Angeklagten, Christoph Arnold, sagte dem “Kölner Stadt-Anzeiger”, die Ermittler hätten die Körpergröße seines Mandanten “völlig falsch berechnet”. Dieser sei tatsächlich nur neun Zentimeter kleiner als das Opfer. “Der Größenunterschied ist marginal und schon kein Beweis dafür, dass mein Mandant die Waffen verwechselt hat”, führt der Anwalt aus. “Er hat nicht zum Spaß die Waffe gehoben, um damit auf den Nacken seines Kollegen zu zielen. Es war schlichtweg ein tragischer Unfall.”

 

Kölner Stadt-Anzeiger