Zweifel an Verfassungsmäßigkeit von Steuergesetz

Frankfurter Wertpapierbörse, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat verfassungsrechtliche Zweifel an der Regel geäußert, dass Totalverluste von Geldanlagen nur beschränkt steuerlich berücksichtigt werden. Die Frage könnte möglicherweise für Wirecard-Aktionäre relevant werden. Der Verlust aus Aktien mit kleinem Restwert wird anerkannt, Totalverluste dagegen nicht – "diese Unterscheidung erscheint bei wirtschaftlicher Betrachtung wenig tragfähig", heißt es in einem Gutachten, über das die "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (FAS) berichtet.

Und: Der wesentliche Grund für die Regel sei wohl, dass der Fiskus sich Steuereinnahmen sichern wolle. "Ob dies als sachlicher Grund genügt, erscheint fraglich." Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Florian Toncar, hat die Bundesregierung daraufhin aufgerufen, die Regel zu ändern. "Das Gutachten bestätigt unsere verfassungsrechtlichen Bedenken, die wir bereits im Gesetzgebungsprozess geäußert haben", sagte er der FAS. "Es kann nicht sein, dass alle Gewinne aus Kapitaleinkünften besteuert werden, aber Verluste nicht mehr vollständig berücksichtigt werden. Das ist Gift für die Anlagekultur und den privaten Vermögensaufbau in Deutschland." Toncar hatte das Gutachten in Auftrag gegeben. Das Bundesfinanzministerium antwortete, wie bei jedem Gesetzentwurf der Bundesregierung sei auch bei diesem die Verfassungsmäßigkeit geprüft worden.

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