Agrarministerium erwägt strengere Vorschriften für Tierhandel

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesagrarministerium prüft strengere Vorschriften für den Handel mit Heim- und Wildtieren. Das geht es aus dem neuen Tierschutzbericht der Bundesregierung hervor, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Mittwochausgaben berichten und der an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett beraten werden soll. Das Landwirtschaftsministerium sehe "insbesondere die stärkere Regulierung und Überwachung des Anbietens von Tieren im Internet als wichtig an, um illegale Aktivitäten in Zusammenhang mit Tierkäufen zu verhindern".

Ein Ansatzpunkt werde auch "die Verbesserung der Sachkunde beim gewerblichen Handel mit Tieren" sein, heißt es im Bericht. "So wird derzeit beispielweise die Ausweitung der Sachkundenachweispflicht für das Personal im Zoofachhandel geprüft." Bislang sind dort nur die Geschäftsführer verpflichtet, ihre Sachkunde nachzuweisen. In dem Bericht heißt es, in den vergangenen Jahren sei die private Haltung von Exoten und Wildtieren in die Kritik geraten. In diesem Zusammenhang sei eine stärkere Regulierung gefordert worden. Das Agrarministerium verweist auf eine Studie, die Tierschutz-Handlungsbedarf nicht nur bei Exoten in engerem Sinne festgestellt habe, sondern auch bei konventionellen Heimtieren wie Wellensittichen. Diese Untersuchung habe unter anderem eine verbesserte Beratung im Zoofachhandel sowie eine Überwachung von Tierbörsen durch ständige Anwesenheit eines Arztes empfohlen. Außerdem müsse es laut Studie eine stärkere Regulierung des Anbietens von Tieren auf Internet-Kleinanzeigenportalen geben. Nach Ministeriumsangaben ist in der Untersuchung auch festgestellt worden, dass im Handel – vor Ort und online – eine Vielzahl an tierschutzwidrigem oder nicht korrekt deklariertem Heimtierzubehör wie Käfige, Terrarien, Lichtquellen oder Sitzstangen angeboten würden. "Mit der Umsetzung der Empfehlungen wurde begonnen", heißt es in dem Bericht mit Blick auf die Studie. Laut Kabinettsvorlage ist die Zahl der zu Forschungszwecken getöteten Tiere in Deutschland zuletzt zurückgegangen – von knapp 790.000 im Jahr 2014 auf 738.484 im Jahr 2017. Zahlen für 2018 enthält der Bericht nicht. 2017 wurden darüber hinaus rund 2,1 Millionen Wirbeltiere in Tierversuchen eingesetzt. 2014 waren es noch 2,57 Millionen gewesen. "Bei etwa 80 Prozent der eingesetzten Versuchstiere handelt es sich um Nagetiere, vor allem Mäuse und Ratten, wobei Mäuse etwa 66 bis 68 Prozent der eingesetzten Tiere ausmachten", heißt es in dem Bericht. Die übrigen Versuchstiere sind den Angaben zufolge insbesondere Fische, Kaninchen und Vögel gewesen. Das Agrarministerium ist der Auffassung, dass auf Tierversuche trotz vermehrten Einsatzes von Alternativmethoden nicht vollständig verzichtet werden kann. Ziel der Bundesregierung sei jedoch, deren Zahl auf "ein unerlässliches Maß zu beschränken".