Beamte des NRW-Finanzministeriums haben gut bezahlte Nebenjobs

Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – Im NRW-Finanzministerium gehen 141 Mitarbeiter einer Nebentätigkeit nach. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor, über die der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstagsausgabe) berichtet. Danach wurden 2018 in 20 Fällen Einnahmen von mehr als 20.000 Euro erzielt, der höchste Einzelbetrag lag bei 101.000 Euro.

"Die hohen Summen sind nicht nachvollziehbar und werfen Fragen auf. Wenn jemand fünfstellige Beträge erhält, dann ist das keine Nebentätigkeit, sondern ein Vollzeitjob", sagte Eberhard Kanski vom Bund der Steuerzahler NRW der Zeitung. Die Landesregierung müsse sicherstellen, dass keine Interessenkonflikte entstünden. "Bei Auftritten vor Steuerberatungsgesellschaften dürfen keine Dienstgeheimnisse verraten werden", so Kanski. Die Grünen im Landtag verlangten genauere Informationen über die Art der Nebeneinkünfte. "Wir werden der Frage nachgehen, welche Nebentätigkeiten mit Verdiensten von mehr als 100.000 Euro im Jahr sich mit einem Job im Ministerium vereinbaren lassen und wieso die Nebenverdienste im Finanzressort so viel höher sind als in den anderen Landesministerien. Um das Vertrauen in staatliche Institutionen zu erhalten, ist Transparenz unerlässlich", sagte Fraktionschefin Monika Düker dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, wies darauf hin, dass eine Nebentätigkeit keine Zwischenstufe zu einem Wechsel in die freie Wirtschaft sein dürfe. "Wir erleben immer wieder, dass gut qualifizierte Beamte die Seiten wechseln und von Steuerberatungsgesellschaften abgeworben werden", so Zimkeit. Manfred Lehmann, Sprecher der Steuergewerkschaft NRW, sagte, die Beamten im Finanzministerium verfügten über eine besondere Expertise. "Ihr Wissen ist gefragt, wenn es darum geht, die Auswirkungen neuer Steuergesetze zu erläutern. Die Steuerberaterkammern fragen beispielsweise regelmäßig an, ob Beamte durch Vorträge wichtige Hinweise zu Intention und Auslegung neuer Richtlinien geben können." Das NRW-Finanzministerium sagte, Nebentätigkeiten dürften die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigen. Die Prüfung dienstlicher Interessen erfolge durch die Vorgesetzten.