BEHINDERUNG VORGETÄUSCHT: PFÄLZER KASSIERT 95.000 EURO – BEWÄHRUNG

Symbolfoto: Richterhammer neben Aktenstapel und Lesebrille, im Hintergrund ein leerer Rollstuhl
Symbolfoto – Bild KI-generiert

Frankenthal – Humpeln nur, wenn jemand hinschaut? Ein 64-Jähriger aus dem Leiningerland hat jahrelang Geld von der Berufsgenossenschaft bezogen, obwohl seine Beschwerden nach einem Unfall laut Anklage längst abgeklungen waren. Rund 95.000 Euro Schaden – dazu ein Hausverkauf mit über 225.000 Euro Schaden und eine falsche Vermögensauskunft. Am 21. Oktober 2026 verurteilte ihn das Landgericht Frankenthal zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe. Doch hinter Gitter muss er nicht: Die Strafe wurde nach Bericht der „Rheinpfalz“ zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Fall, über den zuerst die Regionalzeitung „Die Rheinpfalz“ aus dem Gerichtssaal berichtete und den später das Portal „gegen-hartz.de“ und dann „Focus“ aufgriffen, reicht weit zurück. Ausgangspunkt war ein Verkehrsunfall im Jahr 2004. Danach erhielt der Mann Leistungen einer Berufsgenossenschaft beziehungsweise von deren Rechtsnachfolgerin. Laut „Rheinpfalz“ ließ er zunächst eine Prellung des Brustkorbs und später weitere Beschwerden an Rücken und Nerven dokumentieren.

Die Anklage, wie sie das Landgericht vorab in seiner Terminvorschau zusammenfasste: Die vorgebrachten Behinderungen des Angeklagten hätten „zumindest ab Anfang des Jahres 2015 nicht mehr vorgelegen“. Er solle sich „jedoch weiterhin als erkrankt dargestellt und die Berufsgenossenschaft so getäuscht haben“. Die Gesamtsumme der geleisteten Zahlungen beziehungsweise Schäden: rund 95.000 Euro. Nach Angaben der „Rheinpfalz“ geht es um den Zeitraum zwischen 2015 und 2018. Die Besserung seines Zustands hätte er der Berufsgenossenschaft melden müssen, so die Staatsanwaltschaft.

Aufgeflogen war der Mann laut „Rheinpfalz“ durch aufmerksame Mitarbeiterinnen seiner Verbandsgemeinde. Er hatte dort einen Antrag gestellt – die Zeitung schreibt in einem Bericht von einem Schwerbehindertenausweis, in einem anderen von einem Behindertenparkausweis. Eine Mitarbeiterin, die den Mann vom Sehen kannte, wunderte sich, wie seine Angaben zu ihrem Eindruck passten. Zunächst vermutete sie sogar eine Verwechslung. Mehrere Kolleginnen gaben an, ihn zu Fuß gesehen zu haben, ohne dass ihnen deutliche Einschränkungen aufgefallen seien.

Besonders bemerkenswert ist eine Szene, die der Staatsanwalt laut „Rheinpfalz“ in seinem Plädoyer schilderte: Eine Verwaltungsmitarbeiterin habe den Mann auch im privaten Umfeld beobachtet. Sie habe ihn zunächst normal gehen sehen – als er sie bemerkte, habe er plötzlich angefangen zu humpeln. Bei den Nachforschungen entstand außerdem ein Video, das zeigt, wie der Mann aus seinem Auto steigt und zu Fuß geht. Ein Unfallchirurg, der die Aufnahmen für die Berufsgenossenschaft beurteilte, sah darin laut Ankläger einen „entspannten, symmetrischen Gang“ – und keinen Hinweis darauf, dass der Mann eine Fallfuß-Orthese trug, also eine Schiene, die bei Nerven- oder Muskelschäden das Anheben des Vorderfußes unterstützt.

Ein anderer Arzt hatte den Angeklagten wenige Monate zuvor bei einem Hausbesuch untersucht und war offenbar zu einer anderen Einschätzung gekommen. Der Mann selbst wehrte sich zu Prozessbeginn am 13. Oktober 2026 vehement. Er bestritt, jemals behauptet zu haben, querschnittsgelähmt zu sein. Er leide an einer Radikulopathie, einer Funktionsstörung der Nervenwurzeln, die starke Schmerzen und zeitweise Gehprobleme verursache. „Eine Querschnittslähmung wurde weder festgestellt, noch wurden dafür Leistungen erbracht“, sagte er laut „Rheinpfalz“ vor Gericht. Und: „Seit Anfang 2015 werde ich wie ein Hochstapler behandelt.“ Die Ermittlungen seien einseitig gewesen.

Doch der Prozess drehte sich nicht nur um die Berufsgenossenschaft. Zweiter Anklagepunkt: Im November 2018 soll der Mann ein Anwesen in Kirchheim mitsamt Bauverpflichtung und Baubetreuung verkauft haben. Die Käufer zahlten laut Anklage den vereinbarten Preis, die vereinbarten Arbeiten seien aber nicht oder nicht durch Fachfirmen ausgeführt worden. Stattdessen soll er Teile des Geldes für sich behalten haben. Schaden laut Anklage: über 225.000 Euro. Pikant: Laut „Rheinpfalz“ ging es dabei auch um die Frage, welche Arbeiten der Mann trotz der geltend gemachten Einschränkungen selbst oder mit Bekannten erledigen konnte.

Dritter Punkt: Im August 2020 soll er vor dem Amtsgericht Grünstadt eine Vermögensauskunft abgegeben haben, obwohl er über weitere Konten verfügte. Der Angeklagte erklärte dazu laut „Rheinpfalz“, die nicht aufgeführten Konten seien ungenutzt oder leer gewesen.

Dann die Wende. Eigentlich war für die folgende Woche noch ein weiterer Verhandlungstag geplant, Beweisanträge standen aus. Doch nach Bericht der „Rheinpfalz“ erklärte der Verteidiger überraschend, sein Mandant räume die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft „vollumfänglich“ ein. Der Angeklagte schloss sich an, mehr sagte er selbst nicht. Das Urteil folgte schnell.

Der Staatsanwalt hatte laut „Rheinpfalz“ eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten beantragt, ausgesetzt zur Bewährung für drei Jahre, plus 7000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Zugunsten des Mannes wertete er das Geständnis und die lange zurückliegenden Taten. Der Verteidiger schloss sich im Wesentlichen an und bat, die lange Verfahrensdauer zu berücksichtigen.

Die 3. Große Strafkammer ging am Ende sogar leicht darüber hinaus: ein Jahr und zehn Monate Gesamtfreiheitsstrafe, zur Bewährung ausgesetzt. Dazu muss der Mann laut „Rheinpfalz“ 7500 Euro in Monatsraten an den Verein Dermakids zahlen. Die Vorsitzende Richterin machte demnach deutlich, dass die lange Verfahrensdauer eine entscheidende Rolle spielte. Der Mann sei nicht erneut straffällig geworden und führe ein geregeltes Leben. Die Strafe sei allerdings „das Minimum dessen, was wir vertreten können“.

Wie lange sich das Verfahren hinzog, zeigt schon das Aktenzeichen 3 KLs 5207 Js 19815/15 – die Endung steht für ein Ermittlungsverfahren aus dem Jahr 2015. Bis zum Urteil vergingen also rund elf Jahre. Alle Beteiligten verzichteten laut „Rheinpfalz“ auf Rechtsmittel. Das Gericht bestätigte gegenüber „gegen-hartz.de“, dass das Urteil rechtskräftig ist. Die schriftliche Urteilsbegründung lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.

Was „Focus“ anders oder unvollständig darstellt: Die Überschrift spricht von einer „Haftstrafe“, und im Text heißt es, es sei „noch unklar“, ob das Gericht die Strafe zur Bewährung ausgesetzt habe. Laut „Rheinpfalz“, die im Saal war, ist genau das passiert – der Mann muss nicht ins Gefängnis, solange er die Bewährungsauflagen erfüllt. Die Geldauflage von 7500 Euro fehlt bei „Focus“ ganz.

Außerdem zitiert „Focus“ das Landgericht „in einer Pressemitteilung“ mit dem Satz, die Behinderungen hätten ab Anfang 2015 nicht mehr vorgelegen. Dieser Satz stammt aus der Terminvorschau des Gerichts vom Oktober und gibt den Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft wieder – keine Feststellung des Gerichts. Dass „Focus“ durchgehend von „mutmaßlichen“ Taten spricht und offenlässt, welche Anklagepunkte zur Verurteilung führten, ist zudem überholt: Laut „Rheinpfalz“ hat der Angeklagte die Vorwürfe vollumfänglich eingeräumt.

Auch die Überschrift „täuscht Schwerbehinderung vor“ ist verkürzt. Angeklagt war, dass er gegenüber der Berufsgenossenschaft weiter Unfallfolgen und Erkrankungen geltend gemacht habe, die laut Anklage ab 2015 nicht mehr bestanden. Der Antrag bei der Verbandsgemeinde war laut „Rheinpfalz“ nur der Auslöser der Ermittlungen. Zudem fehlen bei „Focus“ der Tatzeitraum 2015 bis 2018, der Ort Kirchheim, das Geständnis, der Antrag der Staatsanwaltschaft und die Begründung der Kammer. Die genannten Daten, Beträge und das Strafmaß stimmen dagegen mit den Gerichtsangaben überein.

Rechtlich ist der Fall laut „gegen-hartz.de“ klar einzuordnen: Wer durch bewusst falsche Angaben Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erlangt, kann sich wegen Betrugs nach Paragraf 263 des Strafgesetzbuchs strafbar machen. Der Grundtatbestand sieht Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe vor, besonders schwere Fälle bis zu zehn Jahre. Wer Sozialleistungen bezieht, muss nach Paragraf 60 des Ersten Sozialgesetzbuchs wesentliche Änderungen unverzüglich mitteilen – dazu kann auch eine gesundheitliche Besserung gehören. Wichtig: Eine bloße Besserung oder ein abweichendes Arztgutachten allein ist noch kein Betrug. Entscheidend ist die bewusste Täuschung.

Und das Geld? Die Berufsgenossenschaft kann zu Unrecht gezahlte Leistungen grundsätzlich zurückfordern – unabhängig vom Strafurteil. Ob und in welcher Höhe das in diesem Fall bereits passiert ist, geht aus den vorliegenden Berichten nicht hervor. Den Namen des Mannes nennen wir nicht.

KOMMENTAR / MEINUNG: Man muss es neidlos anerkennen: Wer sein Humpeln so präzise auf das Publikum abstimmt, hätte eigentlich eine Karriere am Theater verdient. Leider hat der Hauptdarsteller übersehen, dass im Zuschauerraum ausgerechnet die Damen von der Verbandsgemeinde saßen – mit Handykamera und erstaunlich gutem Gedächtnis.

KOMMENTAR / MEINUNG: Noch beeindruckender ist allerdings das Tempo der Justiz. Ein Verfahren, das schon vor über einem Jahrzehnt begann, endet mit dem Satz, die lange Dauer wirke strafmildernd. Für künftige Angeklagte ist das ein wertvoller Tipp: Einfach geduldig warten, bis die Akten Staub ansetzen – irgendwann zählt das als gute Führung.

KOMMENTAR / MEINUNG: Ärgerlich ist so ein Fall vor allem für die vielen Menschen, die wirklich mit Schmerzen, Einschränkungen und Behinderungen leben und sich ohnehin durch Gutachten, Anträge und misstrauische Blicke kämpfen müssen. Ihnen erweist jeder Simulant einen Bärendienst. Die Berufsgenossenschaft darf sich derweil über die Erkenntnis freuen, dass ihr bester Gutachter offenbar ein Smartphone im Rathaus war.

Was meinen Sie: Ist Bewährung für so einen Fall angemessen? Schreiben Sie uns Ihre Meinung in die Kommentare und teilen Sie diesen Artikel!

Quellen:
FOCUS online (Ausgangsartikel): https://www.focus.de/finanzen/haftstrafe-mann-taeuscht-schwerbehinderung-vor_4510fbd5-ac7c-46e1-beba-de3646ec850c.html
Landgericht Frankenthal, Terminvorschau Oktober 2026: https://lgft.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/terminvorschau-oktober-2026-1
Die Rheinpfalz (20.10.2026): https://www.rheinpfalz.de/lokal/gruenstadt_artikel,-behinderung-simuliert-pf%C3%A4lzer-soll-sich-fast-100-000-euro-erschlichen-haben-_arid,5940223.html
Die Rheinpfalz (26.10.2026): https://www.rheinpfalz.de/lokal/gruenstadt_artikel,-vorget%C3%A4uschte-behinderung-so-liest-die-richterin-dem-angeklagten-die-leviten-_arid,5941635.html
gegen-hartz.de: https://www.gegen-hartz.de/urteile/schwerbehinderung-vorgetaeuscht-64-jaehriger-zu-haftstrafe-verurteilt

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