Betrug: Leistungsempfängerin aus Schwäbisch Gmünd wegen Betrugs verurteilt

 

Das Amtsgericht Heilbronn sah es als erwiesen an, dass eine aus Schwäbisch Gmünd stammende Frau Sozialleistungen in Form von Arbeitslosengeld II über sieben Monate zu Unrecht bezogen hat. Daher verurteilte es die 65-jährige Frau im vergangenen November wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten ohne Bewährung.

Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Heilbronn bestätigten den nach einem Abgleich der Sozialversicherungsdaten bestehenden Anfangsverdacht. Demnach hatte die Frau ihre über mehrere Monate andauernde Beschäftigung pflichtwidrig gegenüber dem Jobcenter Hohenlohekreis verschwiegen. Dadurch bezog die im Leistungsbezug stehende Frau Arbeitslosengeld II in Höhe von mehr als 1700 Euro ohne rechtlichen Grund.

Neben der Haftstrafe ist die Frau zur Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Leistung verpflichtet.

Zusatzinformation:

Das Arbeitslosengeld I soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung verlieren, sozial absichern. Es soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das Arbeitslose wegen der Arbeitslosigkeit nicht erzielen können. Die Dauer des Bezugs ist nach bestimmten Voraussetzungen zeitlich beschränkt. Das Arbeitslosengeld II hingegen sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger Personen, soweit sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht durch Einkommen oder Vermögen sichern kann. Anspruch auf Arbeitslosengeld II können daher auch Personen haben, die mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen. Alle Leistungsempfänger sind gesetzlich dazu verpflichtet, Angaben, die für den Leistungsbezug erheblich sind, den Arbeitsagenturen, Jobcentern oder kommunalen Trägerschaften unverzüglich mitzuteilen.

Hauptzollamt Heilbronn