Karlsruhe – Platzt jetzt die juristische Bombe im Corona-Impfstreit? Am neunten März will der Bundesgerichtshof über einen brisanten Fall entscheiden, der das Potenzial hat, tausende Verfahren neu aufzurollen. Im Mittelpunkt steht eine Zahnärztin, die nach einer Impfung mit dem Vektor-Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca einen schweren Hörsturz erlitt und daraufhin Schmerzensgeld verlangte. Doch das Oberlandesgericht Koblenz wies ihre Klage ab und erklärte, ein Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden sei nicht ausreichend wahrscheinlich. Der bloße zeitliche Zusammenhang – der Hörsturz wenige Tage nach der Injektion – reiche laut Gericht nicht aus. Außerdem verwiesen die Richter darauf, dass der Impfstoff ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis habe. Damit war der Anspruch der Klägerin zunächst vom Tisch – doch der Fall ging weiter nach Karlsruhe.
Jetzt aber könnte sich das Blatt dramatisch wenden! Denn bei der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof soll das Urteil aus Koblenz ungewöhnlich scharf hinterfragt worden sein. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, der nach eigenen Angaben zahlreiche Mandanten vertritt, die schwere gesundheitliche Schäden nach Corona-Impfungen geltend machen, berichtet von deutlicher Kritik aus Karlsruhe. Besonders umstritten: Die Koblenzer Richter hatten argumentiert, dass durch die Zulassung des Impfstoffs automatisch ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis feststehe. Diese sogenannte Tatbestandsbindung würde bedeuten, dass Klagen praktisch chancenlos sind. Doch genau das soll der BGH infrage gestellt haben. Nach Darstellung des Anwalts wurde deutlich gemacht, dass eine solche Argumentation nicht einfach pauschal gelten könne – insbesondere wenn sich wissenschaftliche Erkenntnisse weiterentwickeln.
Brisant ist auch ein weiterer Punkt aus der Verhandlung: Das Gutachten, auf dessen Grundlage die Europäische Arzneimittelagentur einst die bedingte Zulassung des Impfstoffs erteilte, ist inzwischen mehrere Jahre alt. Nach Ansicht von Cäsar-Preller könne es deshalb kaum als endgültige Grundlage dienen, um neue wissenschaftliche Bewertungen auszuschließen. Zusätzlich sorgte eine kurzfristig angesetzte Anhörung für Aufsehen, bei der eine zentrale juristische Frage diskutiert wurde: Ob Betroffene nach dem Arzneimittelgesetz Auskunft über mögliche Wirkungen eines Impfstoffs verlangen können – auch über Schäden hinaus, die bereits konkret nachgewiesen sind. Laut dem Anwalt habe diese Anhörung die Lage für den Pharmakonzern eher verschärft als entschärft. Sollte der Bundesgerichtshof das Urteil aus Koblenz tatsächlich aufheben, könnte das eine juristische Zeitenwende bedeuten – und für zahlreiche Betroffene neue Hoffnung auf Entschädigung eröffnen.
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