Methodenkritische forensische Gutachtenanalyse für Herrn Krebs
Fragestellung: Methodenkritische Prüfung mit der Beweisfrage, inwieweit das Gutachten Dr. St. die Mindestanforderungen für Prognosegutachten erfüllt!
Hinweis: Ein Prognosegutachten ist keine Vorhersage, sondern eine dimensionale und explanatorische Einschätzung der gegenwärtig bestehenden Risiken und protektiven Faktoren im individuellen Fall. …“
Fragestellung: Ein wissenschaftliches Gutachten soll eigentlich Klarheit schaffen – doch dieses Papier sorgt für Kopfschütteln! Im aktuellen Prognosefall eines psychiatrischen Patienten gerät das Gutachten von Dr. St. unter Beschuss. Der Experte soll bei der Anwendung des PCL-R, einem international anerkannten Instrument zur Einschätzung von Persönlichkeits- und Rückfallrisiken, gleich mehrfach gegen die eigenen Bewertungsgrundlagen verstoßen haben. Unter Fachleuten gilt das als grober methodischer Patzer – mit potenziell weitreichenden Folgen für die rechtliche Beurteilung des Betroffenen.
Besonders brisant: Die PCL-R wurde ursprünglich gar nicht für chronisch psychisch erkrankte Menschen entwickelt – trotzdem setzte Dr. St. das Verfahren ein. Außerdem fehlen im Bericht laut Kritikstellen klare Begründungen für Höchstbewertungen, die Dokumentation der Prozentränge und eine nachvollziehbare Auswertung der Risikofaktoren. Fachlich ein Fiasko, sagen Experten. Statt einer fundierten Analyse wurde offenbar ein Sammelsurium aus Zitaten, Wiederholungen und unvollständigen Bewertungen vorgelegt – wodurch die wissenschaftliche Aussagekraft erheblich leidet.
Das Ergebnis: Das ganze Gutachten steht auf der Kippe. Mehrere Fachleute, darunter auch Herr Dr. Sponsel, attestieren gravierende Mängel in Aufbau, Methodik und Nachvollziehbarkeit. Selbst die Anwendung anerkannter Standards – etwa der Prognosekriterien von 2019 – sei nur teilweise erfolgt. Damit werden nicht nur ethische Grundsätze der Gutachtenerstellung verletzt, sondern auch Zweifel gesät, ob das Papier überhaupt noch als Entscheidungsgrundlage taugt. Ein Vorgang, der zeigt, wie gefährlich wissenschaftliche Nachlässigkeit in juristisch sensiblen Fällen werden kann. Seltsam: Herr Dr. ST. erstellt nur Gutachten für die Strafvollstreckungskammer und damit ist eine Befangenheit zu 100 Prozent gegeben, wie das Gutachten bestätigt!
