Thomas H. brachte Frau und Kind auf Teneriffa um – und wird jetzt vom Staat belohnt?
Leipzig/Bonn/Teneriffa – Es klingt wie ein schlechter Scherz. Doch es ist bitterer Ernst in einem Land, in dem der Rechtsstaat immer öfter seine eigene Glaubwürdigkeit verspielt: Thomas H., ein ehemaliger Bundesbeamter, der seine Frau und sein Kind brutal ermordete, erhält laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiterhin Anspruch auf seine volle Beamtenpension – insgesamt über eine Million Euro, finanziert vom Steuerzahler.
Der Fall, der fassungslos macht
Thomas H., früher im gehobenen Verwaltungsdienst tätig, tötete im Jahr 2017 auf Teneriffa seine Ehefrau und den gemeinsamen Sohn in einem Ferienhaus – kaltblütig, geplant, grausam. Das spanische Gericht verurteilte ihn wegen zweifachen Mordes zu einer langen Freiheitsstrafe. Doch weil die Tat im Ausland geschah und die deutsche Justiz nicht selbst tätig wurde, blieb sein Beamtenstatus formal unangetastet – bis heute.
Nach seiner Verurteilung wurde er in Spanien inhaftiert, wo er bis heute eine lange Haftstrafe absitzt. Doch was geschieht parallel in Deutschland? Die Pensionszahlungen an den Ex-Beamten liefen weiter. Und jetzt entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: Die Zahlungen dürfen nicht vollständig gestrichen werden – der Doppelmörder habe Anspruch auf einen Großteil seiner Ruhebezüge.
Das Urteil sorgt für Entsetzen – und für Wut.
„Wer mordet, verliert jedes Anrecht auf staatliche Versorgung!“, empört sich ein Opferanwalt, der die Familie der Ermordeten vertritt. „Dass ein Kindsmörder weiterhin vom Staat alimentiert wird, ist ein Schlag ins Gesicht aller Steuerzahler und vor allem der Angehörigen.“
Verwaltungsjuristische Winkelzüge statt Gerechtigkeit
Das Gericht argumentiert, dass laut Beamtenrecht eine Aberkennung der Pension nur unter bestimmten engen Voraussetzungen möglich sei – etwa bei einer Verurteilung durch ein deutsches Strafgericht oder einem gesonderten Disziplinarverfahren. Beides lag in diesem Fall nicht vor. Die Folge: Thomas H. bleibt formal Beamter im Ruhestand – mit Anspruch auf rund 4.800 Euro brutto im Monat, auf Lebenszeit.
Rechnet man das auf eine durchschnittliche Lebenserwartung um, ergibt sich eine Summe von über 1 Million Euro, die dem verurteilten Mörder zusteht. Und das alles, obwohl er zwei Menschenleben ausgelöscht hat – darunter das eigene Kind.
Kritik aus allen Richtungen
Rechts-Experten, Opferverbände und Politiker reagieren mit scharfem Unverständnis. Die CDU-Innenpolitikerin Andrea T. fordert eine dringende Reform des Beamtenrechts:
„Wer eine solche Tat begeht, darf niemals mehr aus öffentlichen Mitteln versorgt werden. Diese Regelung ist ein Anachronismus und eine Beleidigung für jeden anständigen Beamten.“
Auch aus der Bevölkerung hagelt es Kritik: „Wenn ich zu schnell fahre, bekomme ich Punkte. Und ein Doppelmörder bekommt Geld vom Staat?! Das ist doch krank!“, schreibt ein Nutzer auf X (ehemals Twitter).
Der Rechtsstaat steht vor einem Glaubwürdigkeitsproblem
Es ist nicht das erste Mal, dass Justiz- oder Verwaltungsurteile in Deutschland für Kopfschütteln sorgen. Doch dieser Fall trifft einen besonders empfindlichen Nerv. Denn er berührt die Grundfrage: Wofür steht unser Staat eigentlich – für Recht und Gerechtigkeit? Oder für Paragrafenreiterei und Systemversagen?
Fazit: Die Deutschland-Wahrheit ist manchmal schwer zu ertragen
Ein verurteilter Doppelmörder erhält eine lebenslange Beamtenpension – während Opferfamilien mit dem Verlust leben müssen. Es ist ein Justizskandal, der zeigt, wie weit sich Gesetz und Gerechtigkeit voneinander entfernt haben.
Solange solche Urteile gefällt werden, wird das Vertrauen der Bürger in die Institutionen weiter erodieren. Und die wichtigste Währung eines Rechtsstaates – Glaubwürdigkeit – wird weiter verspielt.