Die Gefahr aus dem Hinterhalt: Die Kultur des Mobbings in der Polizei
Mobbing ist ein weit verbreitetes Phänomen. Die Dunkelziffer (circa eine Million Arbeitnehmer) ist enorm hoch, da Betroffene oftmals davor zurückschrecken, solche Handlungen anzuzeigen. Das Thema Mobbing war in den 90er-Jahren eine regelrechte Modeerscheinung. Mobbingvereinbarungen schossen wie Pilze aus dem Boden, um diesem tagesaktuellen Thema politisch korrekt Folge zu leisten. Inzwischen ist diese Rubrik aus dem Fokus weitestgehend verschwunden. Dabei ist der damit verbundene Psychoterror so präsent wie immer.
Nur die Politik der Behörden und Unternehmen hat sich grundlegend geändert, der Abwehrreflex lautet: Aus den Augen, aus dem Sinn, alles abstreiten!
Was ist Mobbing? „Das sind Geschehensprozesse in der Arbeitswelt, in denen destruktive Handlungen unterschiedlicher Art wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen Einzelne vorgenommen werden und dessen ungebremster Verlauf für die Betroffenen dazu führt, dass ihre Befindlichkeit und Gesundheit beeinträchtigt werden, ihre soziale Isolation und Ausgrenzung zunehmen und regelmäßig im Verlust ihres bisherigen beruflichen Wirkbereichs endet.“ (Wolmerath & Esser 2008, S. 22). Die wichtigste Vorgehensweise dabei ist eine perverse Kommunikation. Dabei wird die Sprache manipuliert und entstellt. Lügen und unbeweisbare Behauptungen, Sarkasmus, Spott und Verachtung usw. werden in paradoxer Abfolge eingesetzt. Die Diskrepanz zwischen scheinbar undramatischen Attacken und dramatischen Auswirkungen gibt dem unerfahrenen Beobachter Rätsel auf. Er kommt leicht zur Vermutung von Überempfindlichkeit des Betroffenen. Ein Mobbingfall setzt sich aus einer Vielzahl solcher Attacken, Manipulationen, Demütigungen, Ausgrenzungen, Verunsicherungen, Belästigungen oder Diskriminierungen zusammen, die über einen längeren Zeitraum einwirken. (GdP-Arbeitsbroschüre Nr. 16).
Es gibt allerdings keine einheitliche Mobbingdefinition, wir finden von Arbeitgeber zu Arbeitgeber ganz verschiedene Beschreibungen. Deshalb fällt es beispielsweise dem Dienstherrn leicht, Mobbing abzustreiten. Behörden und Vorgesetzte mauern bei diesem Thema, da nicht sein kann, was nicht sein darf – und zwar deutschlandweit. Stattdessen werden „Papierlagen“ geschaffen, die nicht selten als Papiertiger enden. So wird die Chance verkannt, reinen Tisch zu machen, da nur so eine konstruktive Teamentwicklung möglich ist. Stattdessen werden Probleme lieber geleugnet und der Gemobbte als Querulant abgestempelt, ohne dabei den Gesamtorganismus zu betrachten. Es gibt bestimmte Strukturen mit einer damit einhergehenden Führungs(un)- “Kultur”, die Mobbing begünstigen. Die Polizei ist mit ihrer strengen Hierarchie dafür geradezu prädestiniert. Mitunter finden sich dann Personen mit Merkmalen, wie Wichtigtuerei oder narzisstisches Mittelpunktstreben, die ihre Profilierung erfolgreich auf Kosten anderer betreiben. Dann kommt es schnell zu regelmäßigen Angriffen auf Menschen, die sich aus irgendwelchen Gründen von anderen unterscheiden. Hat der Gemobbte in der Folge endlich aufgegeben und ist aus dem Team ausgeschieden, wird zur allgemeinen Überraschung bald der nächste Mitarbeiter gemobbt.
Nanu, warum ist das so? Weil daraus die Führungskultur durch den Weggang des Gemobbten als bewährt hervorgegangen war und die Persönlichkeitsmerkmale der Täter unangetastet blieben. Jedes folgenlose antisoziale Verhalten führt dazu, dass in immer kürzeren Abständen immer perversere Angriffe legalisiert werden, da sich die Täter in ihrem Umgang gegenüber den auserwählten Opfern durch Nichtahndung gestärkt fühlen. Dreht sich die Spirale der Perfidität somit ungestört weiter, gibt es bald kein Zurück mehr. Viele Mitläufer machen schon deshalb gemeinsame Sache, damit sie nicht selbst die nächsten Auserwählten auf der Klaviatur der Niedertracht sind. Behörden, die Mobbing einräumen, könnten auch zugeben, dass mit ihrer Arbeitsorganisation und der Personalauswahl ihrer Führungskräfte etwas falschgelaufen ist. Mobbing dient mitunter einer kalten Personalpolitik, um rechtliche Gepflogenheiten zu umgehen, mit anderen Worten: Sie etabliert sich, um einen Aufwand für Konfliktlösungsverfahren, Einhaltung von Rechtsvorschriften und Schriftverkehr mit Rechtsanwälten wegzudrücken. Außerdem braucht man keine Täter gegen deren Willen umsetzen, Disziplinarmaßnahmen einleiten usw. Es profitieren in der Summe somit ganz viele davon, wenn der Geschädigte als krank und querulatorisch abgetan und entfernt wird.
Mobbing kann Straftatbestände enthalten wie: unterlassene Hilfeleistung, Nötigung, Verleumdung oder üble Nachrede. Außerdem beinhaltet es Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz, denn jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer gegen menschenverachtende Auswüchse dieser Bösartigkeiten zu schützen. Mobbing verstößt vor allem gegen das Beamtenrecht („vertrauensvolle Zusammenarbeit“) und ist damit auch diesbezüglich durch ein Verfahren gegen den Täter zu ahnden.
Ein Vorgesetzter, der von Mobbinghandlungen Kenntnis hat und nicht einschreitet, begeht selbst beamtenrechtliche Verfehlungen. Es kann nicht sein, dass Beamte, die selbst in Sold und Lohn stehen, andere Beamte belästigen, schikanieren und deren Persönlichkeitsrechte verletzen. Werden die Geschädigten daraufhin krank, kann der Straftatbestand der Körperverletzung gegeben sein. Außerdem sorgen die Täter dafür, dass geschädigte Beamte ihre Arbeitskraft nicht zur Verfügung stellen können. Dadurch werden Steuergelder missbraucht, was durchaus einen Landesrechnungshof explizit interessieren könnte.
Geht Mobbing über viele Jahre, können schwere Erkrankungen, Frühverrentung, bis hin zum Tod des Betroffenen durch Suizid, Herzinfarkt, Schlaganfall usw. die Folge sein. Der wirtschaftliche Schaden beträgt nach Schätzungen des DGB ca. 25 Milliarden Euro pro Jahr. Aber auch aufgrund der damit verbundenen menschlichen Schicksale heißt es, solche Zustände nicht zu dulden. Wie kann ein „Mobbingverfahren“ in der Polizei ablaufen?
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