+++ Eilmeldung +++ Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“ ?

By behoerdenstress13

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Louise O’Keeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014), entschieden am 28.01.2014.

Übersetzung des Urteils vom Englischen ins Deutsche.

Der irische Fall Luise O´Keeffe
vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte!

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Große Kammer, Beschwerdesache O’Keeffe gg. Irland, Urteil vom 28.1.2014, Bsw. 35810/09

Das ORIGINAL in deutscher Sprache (d.h. diese Übersetzung) ist in dieser österreichischen Datenbank zu finden @http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20140128_AUSL000_000BSW35810_0900000_000/JJT_20140128_AUSL000_000BSW35810_0900000_000.html

Und hier jetzt noch einmal für alle der Link (ein weiterer Link ! ) zu diesem überaus wichtigen Urteil: http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=867#p867

Übersetzung in einfacher und für alle verständlicher Sprache:
Das Urteil läuft darauf hinaus, dass nicht nur der Staat selbst nicht foltern darf, aber auch nicht das Foltern durch andere zulassen oder auch nur tolerieren darf. Der Staat ist verpflichtet seine Bürger zu schützen und jegliches Foltern aktiv zu verhindern, und auch das Foltern von Kindern in seinem Land aktiv zu verhindern. Ein Staat, der diesen seinen Pflichten nicht nachkommt – nicht nachgekommen ist – muß Schadenersatz leisten. Ein Staat, der diesbezüglich auf ganzer Ebene verfehlt, begibt sich ausserhalb der akzeptierten Normen der Staatengemeinschaft und läuft damit die Gefahr als „Schurkenstaat“ (“rogue state”) bezeichnet zu werden.

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