Freiburg – Der Europäische Gerichtshof hat die Klage von Ungarn und der Slowakei abgewiesen, die keine Flüchtlinge aus überlasteten Mitgliedsstaaten aufnehmen wollen. Der Lissabonvertrag, so argumentiert das Gericht, stellt in Notsituationen Solidarität über Konsens. Das ist ein wichtiges Signal dafür, dass das Gemeinwohl Vorrang vor nationalen Einzelinteressen haben sollte. Ein Etappensieg auf dem Weg zu einem gerechteren Verteilsystem für Flüchtlinge ist es hingegen nicht. Denn an der grundlegenden Haltung der meisten Mitgliedsstaaten hat sich nichts geändert: das Thema möglichst verdrängen und nur dann reagieren, wenn es an der eigenen Landesgrenze turbulent wird. http://mehr.bz/khs207e