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Frankfurt/Main – Die Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main hat gestern 15 Personen aus Nicaragua und vier honduranischen Staatsangehörigen die Einreise verwehrt, da der Verdacht des Daueraufenthalts bestand und widersprüchliche Angaben bei der Einreiseüberprüfung vorlagen.

Ursprünglich plante die Gruppe über Paris nach Bilbao zu fliegen. Aufgrund technischer Probleme konnte der Flug nicht durchgeführt werden. Die Mittelamerikaner mussten dann von Panama City über Frankfurt am Main fliegen. Die Frauen und Männer im Alter von 20 bis 48 sind mit Flug LH 485 aus Panama City gegen 13:00 Uhr gelandet. Als Endziel gab die Reisegruppe Bilbao in Spanien an. In der Einreiseüberprüfung verstrickten sich die Personen in Widersprüche zu dem Reisezweck. Im weiteren Verlauf der Einreisebefragung gaben die Personen entgegen der ersten Aussage an, in Spanien arbeiten zu wollen.

Grundsätzlich sind an dem Flughafen, an dem die Ersteinreise in das Schengengebiet erfolgt, alle Einreisevoraussetzungen auch für andere Schengener Vertragsstaaten zu prüfen.

Da in diesem Fall die erforderlichen Visa zur Arbeitsaufnahme nicht vorlagen, mussten die Personen zurückgewiesen werden.

Elf Personen von dieser Gruppen konnten gestern noch mit Flug DE 2234 nach San Jose und 6 Personen nach Sao Paulo mit Flug JJ8071 zurückgewiesen werden. Heute verließ eine Person mit Flug LH 484 nach Panama City und eine weitere Person mit Flug LH 498 nach Mexiko City den Flughafen. Alle 19 Personen fliegen über verschiedene Zwischenstopps in Ihren Heimatflughafen nach Managua (Nicaragua) bzw. Tegucigalpa (Honduras).

Quelle: Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main