
Berlin – „Free Paul Brandenburg!“ So prangt es in riesigen weißen Lettern auf einem Bild, das die YouTuberin Cassandra Sommer am Samstag auf ihrem Kanal verbreitet hat! Darunter, rot und schwarz auf knallgelbem Grund: „Pädophilie-Kritik ist kein Verbrechen.“ Die Bloggerin stellt sich damit öffentlich hinter den früheren Berliner Arzt und Publizisten Dr. Paul Brandenburg, der seit Mittwoch in der JVA Moabit in Untersuchungshaft sitzt – weil er Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) beleidigt und verleumdet haben soll. Ihre Botschaft: Wer Mächtige kritisiere, dürfe nicht „mundtot gemacht“ werden – „erst Recht nicht mit der Staatsmacht“. Wir haben uns den Beitrag angesehen und die Hintergründe mit Medienberichten abgeglichen – was steckt hinter dem Fall, und was ist bislang nur Behauptung?
Der Reihe nach. Der Beitrag ist kein Video, sondern ein sogenannter Community-Post – also eine Art Pinnwand-Eintrag, den YouTube-Kanäle an ihre Abonnenten ausspielen. Veröffentlicht hat ihn der Kanal „Cassandra Sommer“ (@CassandraSommer) am Samstag, dem 31. Oktober 2026, nach YouTube-Angaben gegen Mittag. Bis zum frühen Abend sammelte er 287 Likes. Der Kanal ist laut dem Statistikportal youtubers.me seit 2018 aktiv und hat dort rund 62.500 Abonnenten und knapp 900 Videos – diese Zahlen stammen von einem Drittanbieter, nicht von YouTube selbst. Der Text des Posts ist kurz und deutlich. Wörtlich heißt es dort: „Wer Macht und deren Umgang mit Pädophilie kritisiert, darf nicht mundtot gemacht werden. Und das erst Recht nicht mit der Staatsmacht. Pädophilie-Kritik ist kein Verbrechen. Sie ist Pflicht.“ Ein Video oder eine Umfrage ist nicht angehängt, nur die Grafik mit dem Porträt Brandenburgs und dem Schriftzug „Free Paul Brandenburg!“.
Und das ist der Fall, um den es geht: Nach übereinstimmenden Berichten des Tagesspiegels und der Verteidigung wurde Brandenburg am Mittwoch, dem 28. Oktober 2026, gegen 10.30 Uhr von der Bundespolizei am Flughafen BER festgenommen. Grundlage war ein offener Haftbefehl. Ein Haftrichter ordnete Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr an, seitdem sitzt der Publizist in der Justizvollzugsanstalt Moabit. Nach Angaben seines Anwalts Markus Haintz war Brandenburg gerade mit seinem 10-jährigen Kind nach Berlin gereist. In einem Interview mit Alexander Wallasch, veröffentlicht bei Tichys Einblick, sagt Haintz, die Festnahme sei „vor dem Kind passiert“ – und zwar, wie bei einer Verhaftung üblich, mit Handschellen. Ob die Behörden den Zeitpunkt gezielt gewählt haben, wie Haintz vermutet, ist eine Behauptung der Verteidigung, die wir nicht überprüfen konnten.
Was genau wird Brandenburg vorgeworfen? Laut seinem Anwalt geht es in dem Haftbefehl um 6 Fälle. In 4 Fällen soll es sich um „einfache“ Beleidigung nach § 185 des Strafgesetzbuches handeln, für die Wegner selbst Strafantrag gestellt habe. In 2 weiteren Fällen geht es um Verleumdung von Personen des politischen Lebens nach § 188 Absatz 2 StGB – im Volksmund oft „Majestäts-“ oder „Politikerbeleidigung“ genannt. Dieses Delikt kann auch ohne Strafantrag verfolgt werden. Das Aktenzeichen des Amtsgerichts lautet nach Angaben der Verteidigung 348 Gs 3565/26, die Staatsanwaltschaft führt das Verfahren laut Medienberichten unter anderem unter 238 Js 91/26. Unterschrieben hat den Haftbefehl laut Haintz Richter Dr. Fricke.
Der Kern des Streits: Die beanstandeten Äußerungen stehen allesamt im Zusammenhang mit dem Fall der Berliner Dragqueen „Jurassica Parka“. Laut Tagesspiegel hatte Brandenburg Wegner auf seinem Telegram-Kanal wiederholt unter anderem als „Kinderficker-Fan“ und „Pädophilie-Regenten“ bezeichnet. Wichtig, um es ganz klar zu sagen: Gegen Kai Wegner wird in diesem Zusammenhang nicht ermittelt, und es gibt keinerlei Erkenntnisse, dass er etwas mit den Taten des Künstlers zu tun hatte. Wir geben die Begriffe nur wieder, weil sie Gegenstand des Strafverfahrens sind. Ob sie strafbar sind oder noch von der Meinungsfreiheit gedeckt, muss ein Gericht entscheiden. Für Paul Brandenburg gilt – wie für jeden Beschuldigten – bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.
Und was ist mit Jurassica Parka? Hier sind die Fakten durch Gerichtsberichte belegt. Der Mann hinter der Kunstfigur, der 46-jährige Mario O., wurde am 23. September 2026 vom Amtsgericht Tiergarten wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte zu 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das berichten unter anderem rbb, Süddeutsche Zeitung, Berliner Zeitung und dpa. Ermittler hatten im Juli 2025 in seiner Wohnung 131 kinderpornografische Videodateien mit einer Gesamtlänge von über 5 Stunden sowie 28 Bilder sichergestellt. Der Mann legte ein Geständnis ab. Die Staatsanwaltschaft hatte laut rbb 11 Monate auf Bewährung gefordert. Bereits im Oktober 2023 war er wegen Verbreitens kinderpornografischer Inhalte zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt worden. Diese Vorstrafe wurde laut SZ erst 2025 durch das Stadtmagazin Siegessäule öffentlich bekannt. Das jüngste Urteil war bei den Berichten noch nicht rechtskräftig.
Brisant wurde der Fall vor allem wegen der Nähe des Künstlers zu Politik und Behörden. Am 14. Juli 2025 moderierte Jurassica Parka im Theater des Westens die Benefizgala „Gemeinsambunt“ gegen Hasskriminalität – mitveranstaltet unter anderem von der Polizei Berlin und dem Polizeipräsidium Brandenburg. Laut WELT, B.Z. und Spiegel wusste die Berliner Polizei da bereits seit dem 26. März 2025 von neuen Hinweisen, die Staatsanwaltschaft hatte am 6. Mai 2025 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Durchsucht wurde die Wohnung erst am 24. Juli – 10 Tage nach der Gala. Die Polizei erklärte, der Behördenleitung hätten keine Erkenntnisse vorgelegen, eine Überprüfung von Mitwirkenden sei rechtlich nicht zulässig. Kommunikationschefin Lena Kniphals räumte aber ein, eine andere Moderation wäre „sicherlich wünschenswert gewesen“. Und Wegner? Laut WELT posierte O. im Juli 2023 mit dem kurz zuvor gewählten Regierenden Bürgermeister – zu einem Zeitpunkt, als die erste Verurteilung noch nicht öffentlich bekannt war.
Genau hier setzt die Verteidigung an. Haintz argumentiert, Brandenburgs Äußerungen seien „nicht völlig aus der Luft gegriffen“, sondern hätten einen „Tatsachenkern“ – nämlich den Fall Parka und den Auftritt bei der Polizei. Wegner müsse sich als Regierungschef eines Bundeslandes im Rahmen der „Machtkritik“ deutlich mehr gefallen lassen als ein Normalbürger. Zugleich räumt der Anwalt selbst ein, dass er Gerüchte, Parka habe in Kitas auftreten sollen, „nicht verifizieren“ konnte. Haintz kritisiert außerdem, dass einer der Staatsanwälte, die den Haftbefehl beantragt hätten, früher selbst von Brandenburg angegangen worden sein soll – er spricht von einer „mutmaßlichen Retourkutsche“. Belege dafür will er nach eigenen Worten noch vorlegen. Das ist bislang die Sicht der Verteidigung.
Die Gegenseite zeichnet ein völlig anderes Bild. Der Tagesspiegel nennt Brandenburg in seiner Überschrift einen „Internet-Hassprediger“ und berichtet, gegen ihn seien zwischenzeitlich mehr als 200 Verfahren geführt worden – diese Zahl sei aber nicht mehr aktuell, weil Verfahren zusammengelegt oder per Strafbefehl erledigt worden seien. Vorgeworfen werden ihm laut der Zeitung unter anderem Beleidigung, Volksverhetzung, Verleumdung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Zahlreiche Strafbefehle seien nicht beglichen worden. Zudem betreibe Brandenburg auf seiner Website ein sogenanntes „Archiv der Staatsterroristen“ mit Fotos und vollen Namen von Staatsanwälten, Richtern und Polizisten. Auch das sind Vorwürfe – eine gerichtliche Klärung steht in weiten Teilen aus.
Bleibt die Frage nach dem Haftgrund. Laut Tagesspiegel gab eine nicht mehr aktuelle Meldeadresse in der Schweiz wohl den Ausschlag für die Annahme von Fluchtgefahr. Brandenburg habe sich mit Beginn der Ermittlungen ins Ausland abgesetzt, sei aber regelmäßig in Deutschland aufgetreten. Haintz hält dagegen: Sein Mandant sei wegen seines Kindes etwa 2-mal im Monat in Berlin, das wüssten Polizei und Staatsanwaltschaft. Am Ende sei ohnehin nur eine Geldstrafe zu erwarten – etwa 90 Tagessätze zu 50 Euro oder 120 Tagessätze zu 100 Euro, so seine Beispielrechnung. Ein juristisches Detail gehört zur Einordnung dazu: Für Verleumdung nach § 188 Absatz 2 sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren vor. Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren können allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden. Welche Strafe am Ende herauskommt, falls es überhaupt zu einer Verurteilung kommt, ist völlig offen.
Wie geht es weiter? Laut Haintz ist der nächste Haftprüfungstermin in knapp 2 Wochen an einem Mittwoch angesetzt. Die Verteidigung, zu der auch Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier gehört, habe weitere rechtliche Schritte eingeleitet. Möglich sei, dass Brandenburg „in den nächsten Tagen“ freikomme, nach der Haftprüfung oder spätestens nach der Hauptverhandlung. Eine Anklage gibt es in dem Fall nach seinen Worten bislang noch nicht. Eine öffentliche Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Berlin oder von Kai Wegner zu den Vorwürfen der Verteidigung haben wir bis Samstagabend (31. Oktober, gegen 19 Uhr) nicht gefunden.
Und Cassandra Sommer? Mit ihrem Post reiht sie sich in eine ganze Welle der Solidarität in der regierungskritischen Szene ein. AUF1, apolut, Journalistenwatch und Tichys Einblick berichteten ausführlich, Brandenburgs langjähriger Weggefährte Kayvan Soufi-Siavash meldete sich bei AUF1 zu Wort. Der Tenor dort: Hier werde ein Kritiker für Meinungsäußerungen ins Gefängnis gesteckt. Sommers Formulierung „Pädophilie-Kritik ist kein Verbrechen“ trifft dabei allerdings nur einen Teil der Sache: Strafbar ist Kritik am Umgang mit Pädophilie in Deutschland selbstverständlich nicht. Im Verfahren gegen Brandenburg geht es nach Darstellung aller Seiten um konkrete Äußerungen über eine konkrete Person – und um die Frage, ob diese Worte die Grenze zur Beleidigung oder Verleumdung überschreiten. Das ist eine Einordnung, die der Post selbst nicht vornimmt.
KOMMENTAR / MEINUNG: Man stelle sich die Szene vor: Ein Vater landet mit seinem Kind am Hauptstadtflughafen, und dort wartet nicht etwa der verspätete Koffer, sondern die Bundespolizei. Ausgerechnet der BER, der jahrelang selbst als Lachnummer der Republik galt, wird plötzlich zum Ort effizienter Staatsgewalt. Wenn es um einen unbequemen Blogger geht, funktioniert in Berlin offenbar alles auf die Minute. Bei Messerstechern, Clan-Kriminellen und notorischen Schwarzfahrern wünscht man sich manchmal dieselbe Entschlossenheit.
KOMMENTAR / MEINUNG: Und dann das Timing des ganzen Skandals: Eine Dragqueen mit einschlägiger Vorstrafe moderiert eine Polizei-Gala gegen Hass, während gegen sie längst ermittelt wird – und hinterher heißt es aus der Behörde, man habe leider nichts wissen dürfen, Datenschutz und so. Wer die Berliner Verwaltung kennt, glaubt das sogar. Aber dass ausgerechnet die Leute, die diesen Vorgang am lautesten anprangern, nun im Visier stehen, während sich für die peinliche Gala-Panne niemand verantwortlich fühlt, hinterlässt mehr als nur ein Geschmäckle.
KOMMENTAR / MEINUNG: Klar ist aber auch: Wer einen Politiker mit Worten aus der untersten Schublade überzieht, darf sich über Post von der Staatsanwaltschaft nicht wundern. Meinungsfreiheit ist kein Freibrief für jede Entgleisung – sie ist aber auch kein Gnadenrecht, das Mächtige nach Belieben gewähren. Ob Untersuchungshaft für Äußerungsdelikte verhältnismäßig ist, sollte ein Rechtsstaat sehr genau prüfen. Und ein Regierender Bürgermeister, der über allem stehen könnte, stünde dabei vermutlich am besten da.
Wie seht ihr das? Berechtigte Strafverfolgung oder Angriff auf die Meinungsfreiheit? Schreibt es uns in die Kommentare – wir bleiben an dem Fall dran und berichten, sobald sich Staatsanwaltschaft, Gericht oder Brandenburg selbst äußern!
Quellen:
YouTube – Cassandra Sommer: Community-Post „Free Paul Brandenburg!“ (31.10.2026): https://www.youtube.com/post/UgkxcTQ60HNuAQSkaUfOuB4wZ8jIEYaOxTaA
Tagesspiegel – Viele Verfahren offen: Paul Brandenburg am BER festgenommen – Untersuchungshaft (30.10.2026): https://www.tagesspiegel.de/berlin/viele-verfahren-offen-internet-hassprediger-paul-brandenburg-am-ber-festgenommen–untersuchungshaft-16218874.html
Tichys Einblick – „Das hat ein heftiges Geschmäckle“ – Interview mit Markus Haintz (31.10.2026): https://www.tichyseinblick.de/interviews/markus-haintz-paul-brandenburg/
Journalistenwatch – Rechtsanwalt Markus Haintz: Paul Brandenburg wurde verhaftet (30.10.2026): https://journalistenwatch.com/2026/10/30/rechtsanwalt-markus-haintz-mit-einer-eilmeldung-paul-brandenburg-wurde-verhaftet/
The Intelligent – Paul Brandenburg in Untersuchungshaft: https://theintelligent.de/kontroversen/2026/paul-brandenburg-untersuchungshaft-wegen-beleidigungen-des-berliner
apolut – Im Gespräch: Markus Haintz: https://apolut.net/im-gespraech-markus-haintz-3/
AUF1 – Brandenburg in Haft: Jetzt sprechen Anwalt und langjähriger Freund: https://www.auf1.tv/eilt/brandenburg-in-haft-jetzt-sprechen-anwalt-und-langjaehriger-freund-bei-auf1/
rbb24 – Als Dragqueen bekannter Mann wegen Kinderpornografie verurteilt: https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2026/09/urteil-kinderpornografie-berlin-marco-o-jurassica-parka.html
Süddeutsche Zeitung – Darsteller von Dragqueen Jurassica Parka verurteilt: https://www.sueddeutsche.de/panorama/prozess-dragqueen-jurassica-parka-kinderpornografie-urteil-li.3549973
Berliner Zeitung – Jurassica Parka wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt: https://www.berliner-zeitung.de/article/dragqueen-jurassica-parka-wegen-besitzes-von-kinderpornografie-verurteilt-10425526
Tagesspiegel/dpa – Kinderpornografie: Dragqueen-Künstler erhält Bewährung: https://www.tagesspiegel.de/berlin/dpa-kriminalitat-kinderpornografie-dragqueen-kunstler-erhalt-bewahrung-16089168.html
WELT – Jurassica Parka durfte Polizei-Gala moderieren: https://www.welt.de/vermischtes/article69086c62a6bc3e9242fca563/jurassica-parka-unter-kinderporno-verdacht-dragqueen-durfte-im-juli-polizei-gala-moderieren.html
B.Z. – Polizei lässt verurteilte Dragqueen Gala moderieren: https://www.bz-berlin.de/polizei/verurteilte-dragqueen-polizei-gala
Berliner Kurier – Warum stand die Polizei mit der verurteilten Jurassica Parka auf der Bühne?: https://www.berliner-kurier.de/article/warum-stand-die-polizei-mit-der-verurteilten-jurassica-parka-auf-der-buehne-10003718
Gesetze im Internet – § 188 StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__188.html
youtubers.me – Kanalstatistik Cassandra Sommer: https://kh.youtubers.me/cassandra-sommer/youtuber-stats/en
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