Horror-Silvester-Nacht in NRW! Warum schweigt die Politik und Mainstream-Presse immer noch?

Jedes Jahr dasselbe Spielchen der Vertuschung von Tatsachen, nein es war kein ruhiger und friedlicher Jahreswechsel 2021/2022. Die Straftaten und Körperverletzungsdelikte schießen in die Höhe, obwohl es Party und Böllerverbot wegen Corona angeordnet wurde. Die Politik hat die Lage in Deutschland nicht mehr im Griff. Wäre kein Coronagrund vorhanden und alle dürften feiern wie sie wollten, gäbe es nur Mord und Totschlag. Das ist der Grund, warum in den letzten zwei Jahren Silvester in Deutschland ausfallen soll und muss. Der Staat ist im Arsch und möchte es nicht zugeben! Warum sich die Presse als 4. Gewalt im Staat für solche passive und teilweise falsche Berichterstattung vor den Karren der Politik spannen lässt, kann und will der normale Bürger nicht verstehen. Dies wird klar das gewisse Medienhaus Millionen zur Rettung der Presse von der Politik erhalten haben.

 

 

Einsatzzahlen auf Vorjahresniveau, deutlich mehr Straftaten und Verletzte

Die vorläufige Bilanz der nordrhein-westfälischen Polizei zeigt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in NRW auch in der zweiten Silvesternacht unter Pandemiebedingungen verantwortungsvoll verhalten und zum größten Teil an die bestehenden Regelungen gehalten haben. Insgesamt rückte die nordrhein-westfälische Polizei in der Silvesternacht landesweit zu mehr als 2400 Einsätzen aus. Das entspricht dem Niveau des Vorjahres.

Der Verkauf von Feuerwerk und Böllern war in ganz Deutschland erneut verboten. Es gab örtlich unterschiedliche Regelungen, ob und wo mit bereits früher gekauften Böllern geknallt werden durfte. 86 Mal musste die Polizei einschreiten, weil Pyrotechnik an verbotenen Plätzen gezündet wurde. Es gab Verletzte und einen Todesfall durch die missbräuchliche Verwendung von Feuerwerkskörpern in Hennef (Rhein-Sieg-Kreis).

Im Rahmen ihrer Einsätze registrierte die Polizei mehr Verletzte als im Vorjahr. Hatten sich zum Jahreswechsel 2020/2021 nach polizeilichen Erkenntnissen 69 Personen, darunter 12 Polizistinnen und Polizisten verletzt, waren es dieses Jahr 101 Personen, darunter 22 Polizeikräfte. Ein 53-jähriger Polizeibeamter wurde während eines Einsatzes in Düsseldorf reanimationspflichtig und verstarb in der Nacht im Krankenhaus. Hinweise auf Fremdverschulden gibt es derzeit nicht.

Es wurden 1069 Platzverweise erteilt (Vorjahr 821). 158 Personen (Vorjahr 133) wurden in Gewahrsam und 15 Personen (Vorjahr 24) vorläufig festgenommen.

Die örtlichen Einsatzkonzepte sind aufgegangen. Gemeinsam mit den Ordnungsbehörden sind die Polizistinnen und Polizisten auch eingeschritten, wenn Personen die behördlichen Regelungen missachtet und dadurch die Gesundheit anderer gefährdet haben. Dabei wurden landesweit 123 Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Corona-Schutzverordnung festgestellt. Das ist ein deutlicher Rückgang im Vergleich zur Silvesternacht 2020/2021, als mehr als 636 Ordnungswidrigkeiten registriert wurden. Ebenso kontrolliert wurde das Einhalten der Waffenverbotszonen in Köln und Düsseldorf. Hier kam es jeweils nur zu einzelnen Verstößen.

Bei den bisher registrierten Straftaten verzeichnet die Polizei in den meisten Bereichen zum Teil deutliche Zunahmen im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahl der gemeldeten Straftaten liegt dennoch weit unter dem Niveau der Silvesternächte vor der Coronapandemie. Die Anzahl von Körperverletzungen stieg im Vergleich zum Vorjahr von 151 auf 303, gefährliche Körperverletzungen registrierte die Polizei in 93 Fällen, im Vorjahr waren es 62. Die Anzahl der Sexualdelikte stieg von 19 auf 27 gemeldete Fälle. Auch die Sachbeschädigungen nahmen zu: nach 239 Fällen im Vorjahr wurden jetzt 282 Sachbeschädigungen gemeldet.

Mehr als 5300 Beamtinnen und Beamten waren in der Nacht im Einsatz, um für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Darunter waren rund 1300 Kräfte der Bereitschaftspolizei, die die Behörden vor Ort in dieser Nacht unterstützt haben.

Hinweis: Bei den zur Verfügung gestellten Zahlen handelt es sich um aktuelle Auswertungen vom 31.12.2021, 18 Uhr bis zum 01.01.2022, 6 Uhr, die mit dem gleichen Zeitraum des Vorjahres verglichen werden. Wie in den vergangenen Jahren auch kann es zu Nachmeldungen aufgrund von nachträglich erstatteten Anzeigen kommen.

Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW

 

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