Internet: Ausweispflicht für Internetseiten mit de-Domain?

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Die Verbraucherschutzministerien der Länder wollen verstärkt gegen sogenannte Fake-Shops im Internet vorgehen. Nach Informationen von NDR und Süddeutscher Zeitung sprechen sich die Ministerien dafür aus, dass die Anmeldung von Internetseiten mit einer de-Domain künftig nur mit einer Identitätsprüfung möglich ist. Bisher kann man eine Internetseite mit einer de-Adresse anmelden, ohne seine Identität nachweisen zu müssen. Die Folge: Viele solcher Seiten werden mit falschen Namen und Anschriften angemeldet. Betrüger nutzen de-Seiten, um Kunden falsche Seriosität vorzugaukeln. “Deshalb ist das Thema der Identifizierung bei der Anmeldung eines der wichtigen Punkte”, sagte Baden-Württembergs Verbraucherschutzminister Peter Hauk, dessen Ministerium die Vorschläge im Auftrag der Landesministerkonferenz entwickelt hat. Um die Forderung der Landesministerinnen und -minister aber umzusetzen, müsse nun das Bundesjustizministerium tätig werden, so Hauk.

Ziel der Länderinitiative ist es, das Phänomen betrügerischer Internetangebote in den Griff bekommen. Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung hatten gezeigt, dass solche Fake-Shops in ihrer Aufmachung immer perfekter werden und sich nicht nur deutscher Internetadressen bedienen, sondern auch deutscher Bankkonten und gefälschter Qualitätssiegel.

Die Ministerinnen und -minister sprechen sich zudem für eine zentrale Anlaufstelle bei den Ermittlungsbehörden aus. Diese soll in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen helfen, solche Fake-Shops zu bekämpfen. Eine wichtige Maßnahme sei das, sagt Jonathan Maier vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV): “Gerade bei Fake-Shops spielt die Zeit eine große Rolle. Denn so schnell, wie sie im Internet auftauchen, so schnell verschwinden sie auch wieder. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Ergebnisse zentral gebündelt werden und es so eine zentrale Anlaufstelle gibt.”

Überhaupt sehe er die Initiative sehr positiv, so Verbraucherschützer Maier: “Wir begrüßen es sehr, dass die Verbraucherschutzministerinnen und -minister jetzt hier einen Aufschlag wagen und den ersten wichtigen Schritt machen, um das Problem, das viele, viele Verbraucherinnen und Verbraucher betrifft, in Angriff zu nehmen.”

Die Landesministerinnen und -minister werden die Maßnahmen und Forderungen am Freitag, 24. Mai, beschließen.

 

Norddeutscher Rundfunk