Internet: Gericht verbietet Vergleichsportal, mit der “Nirgendwo Günstiger Garantie” zu werben!

Vergleichsportal

- HUK-COBURG obsiegt in dieser Frage vor dem Landgericht Köln
- Das Portal darf aber weiter die HUK in Leistungsvergleichen 
berücksichtigen

In einem Urteil vom 18. September 2018 (31 O 376/17) hat das Landgericht Köln einer Klage der HUK-COBURG gegen die Check24-Gruppe stattgegeben. Die HUK-COBURG hatte geklagt, weil sie den Hinweis in der Werbung des Portals für Autoversicherungen auf eine “Nirgendwo Günstiger Garantie” als irreführend und wettbewerbswidrig ansieht. Verbraucher bekämen den Eindruck, dass sie ihre Autoversicherung nirgendwo anders günstiger bekämen. Sehr häufig sind die HUK-Coburg-Tarife aber deutlich günstiger. In einem anderen Klagepunkt hat die HUK-COBURG dagegen verloren. Check24 darf weiterhin Kraftfahrtversicherungen in Preisvergleiche aufnehmen ohne hierfür einen Preis zu nennen. Dagegen hat die HUK mittlerweile Berufung eingelegt. Auch die Logos darf das Vergleichsportal weiter verwenden.

“Auf alle Fälle den HUK-Preis vergleichen” In einer Medieninformation erweckt das Vergleichsportal den Eindruck, die HUK-Coburg scheue einen Preisvergleich. Dr. Jörg Rheinländer, im Vorstand der HUK-COBURG zuständig für die Autoversicherung, weist das entschieden zurück: “Wir fürchten keinen Preisvergleich. Im Gegenteil: Wenn Verbraucher wirklich günstig an ihre Autoversicherung kommen wollen, lohnt auf alle Fälle ein Blick auf die Websites der HUK oder der HUK24. Denn HUK-Preise gibt es auf keinem Vergleichsportal.” Rheinländer betont: “Auf alle Fälle den HUK-Preis vergleichen.”